Akkordiertes Vorgehen als Schlüssel

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21 Mär 12:53 2020 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Kinderbetreuungseinrichtunge im Notbetrieb geöffnet

Aufgrund der aktuellen Situation rund um Covid-19 bleiben die städtischen Kindergärten sowie Horte bis auf Weiteres im Notbetrieb. Um Unklarheiten zu beseitigen, setzt die Stadt Innsbruck auf Information und Transparenz.

„Es war und ist mir wichtig, die Bevölkerung möglichst direkt, klar und deutlich über die zu setzenden Maßnahmen in den Bereichen meiner Zuständigkeit zu informieren sowie Maßnahmen zu setzen, die den Familien helfen, diese schwierigen Tage bestmöglich zu meistern“, erklärt Bildungs- und Sportstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr.

Alle Sportanlagen zeitgleich geschlossen

Die Schließung der Turnhallen, Sportplätze, Schwimmbäder, Skate- und Leichtathletikhalle sowie des Kletterzentrums war auch zeitlich akkordiert. Ziel der Maßnahmen waren und sind die Vermeidung möglicher Ballungen von sportlich Aktiven sowie die Vorbeugung von Verunsicherungen bei Vereinen, Verbänden und anderen NutzerInnen.

Alle städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Notbetrieb geöffnet

„Damit alle in systemrelevanten Berufen und daher auch jetzt berufstätigen Eltern sowie Alleinerziehende ihre Kinder sicher aufgehoben und betreut wissen, haben selbstverständlich alle städtischen Kindergärten und Horte geöffnet“, betont die Bildungsstadträtin und führt weiter aus: „Zu den Bringzeiten stehen an jedem Standort die Leitungen und PädagogInnen bereit. Sie alle leisten hervorragende Arbeit.“

Am Montag, 16. März, kamen 59 Kindergartenkinder in 21 von insgesamt 30 städtischen Kindergärten, am Freitag waren es nur noch 11 Kinder in 9 Kindergärten. In den städtischen Horten zeigt sich ein ähnliches Bild. „Das zeigt die hohe Disziplin der Eltern, denn im Normalbetrieb besuchen weit über 2.000 Kinder unsere Einrichtungen“, bedankt sich Mayr bei den Erziehungsberechtigten, die auch Verständnis für die Umstellung von den gelieferten Mittagessen der Innsbrucker Sozialen Dienste (ISD) auf eine von zu Hause mitgebrachte Mittagsjause gezeigt haben.

„Ebenso wie die städtischen Kindergärten sind auch alle Kinderkrippen der ISD geöffnet. Auch die privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zeigen hier ein großes Verantwortungsbewusstsein und bieten ebenso, wo immer möglich, weiterhin Betreuung an“, weiß die Bildungsstadträtin durch den laufend stattfindenden Austausch.

Klarstellung, welche Berufe noch Betreuung in Anspruch nehmen dürfen

Großen Klärungsbedarf gab es bei Eltern zur Frage, was aktuell als systemrelevante oder unabkömmliche Berufstätigkeit gilt. Die Stadt Innsbruck hat dafür eine Elterninformation erarbeitet, die an ArbeitgeberInnen, Kindergartenleitungen und Eltern weitergegeben wurde. In dieser wird außerdem erläutert, wann MitarbeiterInnen aktuell nach Bundesverordnung keine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen dürfen. Die Stadt Innsbruck setzt auf klare und verständliche Kommunikation mit den BürgerInnen, damit möglichst direkt Unterstützung angeboten und offene Fragen beantwortet werden können.

Link zum Informationsschreiben an die Eltern:

www.ibkinfo.at/media/11202/200319_schreiben-mayr_willi_arbeitsvertragsrechts-anpassungsgesetz.pdf



Quelle: Stadt Innsbruck



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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