Airbnb in stadteigener Wohnung - Mieter wird gekündigt

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Stadt Salzburg

09 Mär 08:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

29 Euro pro Nacht und Person – günstige Sozialwohnung für „Nebenjob“ missbraucht

Beschwerden von aufmerksamen und wohl auch verärgerten Nachbarn haben den Fall ins Rollen gebracht: Seit drei Jahren bietet der Mieter einer stadteigenen günstigen Wohnung in Lehen über Airbnb zumindest einen Raum seiner Unterkunft als Touristen-Absteige an. Das Geschäft floriert, wie die Bewertungen auf der Airbnb-Plattform für den ertappten Gastgeber beweisen. Pro Gast und Nacht berechnet er 29 Euro plus 10 Euro Reinigungs-Pauschale. Macht bei „Vollbelegung“ theoretisch eine Monats-Einnahme von mehr als 1.700 Euro – ein Vielfaches der Sozialmiete für die 44-Quadratmeter-Wohnung.

„Das geht natürlich überhaupt nicht. Da greifen wir hart durch! Sich an günstigen Wohnungen zu bereichern, ist völlig inakzeptabel“, ist Wohnungs-Ressortchefin Anja Hagenauer empört. Ein Kündigungsschreiben an den Mieter ist bereits unterwegs. In den Mietverträgen für städtische Wohnungen ist ein Verbot von Untervermietung klar festgelegt. Erst vor Weihnachten 2018 haben GSWB und die Verwaltung der stadteigenen Sozialwohnungen in einem Rundschreiben sehr deutlich auf dieses „Airbnb & Co“-Verbot aufmerksam gemacht.

Der aktuelle Fall ist Premiere im Bereich der stadteigenen Wohnungen. Bei anderen Wohnbaugenossenschaften sind ebenfalls Fälle wegen Untervermietung über Web-Plattformen anhängig.



Quelle: Stadt Salzburg



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