Airbnb: Stadt richtet sich mit Brief an MieterInnen

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Mit dem Schreiben appelliert die Stadt Innsbruck an die Einsicht der MieterInnen von städtischen Wohnungen
Foto: Stadt Innsbruck
03 Jän 07:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Untervermietung von städtischen Wohnungen ist nicht erlaubt

Airbnb und ähnliche Plattformen – internetbasierte Angebote, auf denen Zimmer bzw. Unterkünfte gebucht werden können – erfreuen sich auch in Innsbruck großer Beliebtheit. Eine Untervermietung von Stadtwohnungen ist allerdings nicht erlaubt. Darauf macht die Stadt Innsbruck in einem Schreiben an ihre MieterInnen aufmerksam.

„Die Mietpreise in den städtischen Wohnungen liegen klar unter den marktüblichen Mieten und nur Personen, die gewisse Kriterien erfüllen, haben ein Anrecht auf eine solche Wohnung. Jene Mieterinnen und Mieter, die ihre Unterkunft auf der Plattform anbieten, scheinen sie selbst nicht zu benötigen“, erklärt Bürgermeister Georg Willi.

Unerfreuliche Anlassfälle
Grund für den Brief an die MieterInnen sind Fälle, bei denen eine Untervermietung in städtischen Wohnungen entdeckt wurde. „Wir kontrollieren immer wieder Plattformen, wie Airbnb. Wenn dort städtische Wohnungen angeboten werden, kann dies zur fristlosen Kündigung führen“, erklärt Christian Zabernig, Referatsleiter „Wohnungsvergabe“. Diese Kündigungen wurden bereits ausgesprochen – und die Chance dann noch einmal eine Stadtwohnung zu bekommen ist gering: „Wer einmal aufgrund eines solchen Vertragsbruchs gekündigt wurde, wird vorerst gesperrt“, erklärt der Referatsleiter.

„Mit dem Schreiben appellieren wir an die Einsicht der Mieterinnen und Mieter und hoffen die einen oder anderen damit zur Vernunft zu bringen. Bei Missbrauch funktioniert das Konzept des geförderten Wohnbaus nämlich nicht“, erklärt Bürgermeister Willi und meint weiter: „Die Warteliste für Stadt-Wohnungen ist lang: Aktuell sind dort rund 1.800 Anträge für Mietwohnungen vermerkt. Diesen gegenüber wäre es völlig unsolidarisch, wenn Wohnraum, der für ganzjähriges Wohnen zur Verfügung gestellt wird, untervermietet wird.“

Verstärkte Kontrollen
Aus dem Brief geht ebenfalls hervor, dass die Stadt Innsbruck die Kontrollen, ob vom Magistrat vergebene Wohnungen in irgendeiner Form untervermietet werden, verstärkt. DH


Quelle: Stadt Innsbruck



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