Airbnb - Bürgermeister Willi begrüßt Gewerbepflicht

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Foto: Stadt Innsbruck
14 Mär 07:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Landesverwaltungsgericht erlässt Urteil

Airbnb und ähnliche internetbasierte Angebote, auf denen Zimmer bzw. Unterkünfte gebucht werden können, erfreuen sich auch in Innsbruck großer Beliebtheit. Während eine Untervermietung von städtischen Wohneinheiten gänzlich verboten ist, bringt nun ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts mehr Klarheit zu den Bedingungen. Die allgemeine Vermietung von leerstehenden Wohnungen über einen festgesetzten Zeitraum und zu einem Pauschalpreis über die Plattform Airbnb bedingt laut diesem Urteil eine Gewerbeberechtigung. Eine Bestätigung des Urteils durch das Höchstgericht ist noch ausständig.

„Ich bin froh über dieses klare Urteil. Wir warten nun ab, was das Höchstgericht zu diesem Fall urteilt. Wenn es höchstgerichtlich bestätigt wird, wird die Stadt Innsbruck sofort mit den entsprechenden gewerberechtlichen Prüfungen starten, möglicherweise auch mit zusätzlichem nur für diesen Zweck vorgesehenem Personal“, begrüßt Bürgermeister Georg Willi die Entscheidung.

Verbot der Untervermietung

Um städtische MieterInnen an das Verbot der Untervermietung zu erinnern, verschickte die Stadt Innsbruck zu Beginn des Jahres einen Brief an diese. Willi sieht aber nicht nur dort ein Problem: „Werden private Wohnungen über die Plattform vermietet, stehen sie den Innsbruckerinnen und Innsbruckern, die sie benötigen, nicht mehr zur Verfügung. Durch die gewerberechtliche Regelung wird eine gewisse Hemmschwelle geschaffen.“ (DH)


Quelle: Stadt Innsbruck



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