München: Aggressiv Bettelnder tickt in Meridian aus

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Ein hochgradig aggressiv bettelnder 31-Jähriger tickte in einem Meridian kurz hinter dem Münchner Hauptbahnhof aus. Er schlug einem Landespolizeibeamten, der ihm nichts gab, ins Gesicht, zog die Notbremse und leistete bei seiner Festnahme am Ostbahnhof erheblichen Widerstand.
ots/Bundespolizeidirektion München
02 Dez 18:33 2018 von Presseportal.de Print This Article

Haftvorführung für 31-Jährigen führt zu mehrtägiger Bewachung durch Bundespolizisten

München (ots) - Am Freitagabend (30. November) tickte ein aggressiv bettelnder 31-Jähriger in einem Meridian aus. Er schlug einem Landespolizeibeamten, der ihm nichts gab, ins Gesicht, zog die Notbremse und leistete bei seiner Festnahme am Ostbahnhof erheblichen Widerstand. Seit Freitagabend wird er von der Bundespolizei - voraussichtlich bis Montagmorgen - durchgängig bewacht. Kurz nach Abfahrt des Meridian M79033 von München Hauptbahnhof nach Salzburg belästigte ein 31-jähriger Deutscher gegen 17:00 Uhr Reisende im Zug durch aggressives Betteln. Als ihm ein in zivil reisender Polizeibeamter des Freistaates Bayern nichts gab, schlug er diesem unvermittelt mit der Hand ins Gesicht. Der Bettelnde wollte daraufhin aus dem Zug flüchten und zog an einer Ausstiegstüre - nachdem sich diese nicht öffnen ließ- die Notbremse. Ein 27-jähriger Zugbegleiter, von der Zwangsbremsung mit anschließendem Zughalt auf den Mann aufmerksam geworden, hielt den 31-Jährigen zusammen mit dem Landespolizisten fest und verschloss die bereits geöffnete Türe wieder und verständigte die Bundespolizei. Beim nächsten planmäßigen Halt am Ostbahnhof wurde der 31-Jährige bis zum Eintreffen der Bundespolizei durch den Beamten und den Zugbegleiter am Bahnsteif 7/8 festgehalten. Als der Festgehaltene am Bahnsteig urinieren wollte, wurde er von mittlerweile eingetroffenen Bundespolizisten am Arm ergriffen und zur Dienststelle verbracht. Dabei ließ sich der Wohnsitzlose auf den Boden fallen und schlug mit seinem Kopf mehrmals gegen den Boden. Trotz Fesselung trat er wiederholt um sich, so dass er von mehreren Beamten zum Revier getragen werden musste. Da sich auf dem Bahnsteig mehrere unbeteiligte Personen aufhielten, die die eigensicherungsrelevante Distanz bereits massiv unterschritten hatten, mussten diese wiederholt zum Zurücktreten aufgefordert werden. Hierbei echauffierte sich ein unbekannter Mann über die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen und forderte die Personalien der eingesetzten Beamten. Die Identität des Beschwerdeführers konnte nicht festgestellt werden, da sich alle Beamten intensiv um den hochgradig aggressiven 31-Jährigen kümmern mussten. Auch auf der Dienststelle versuchte der mit 0,86 Promille Alkoholisierte nach Bundespolizisten/innen zu schlagen und zu treten; zudem beleidigte er diese auch verbal. Des Weiteren leckte der 31-Jährige, der mit dem Personenvermerkt "Ansteckungsgefahr" im polizeilichen Datensystem geführt wird, zuvor verlorenes Nasensekrete und Speichel vom Fußboden und spuckte zwei Mal ca. drei Meter durch die offene Gewahrsamstür direkt in Richtung zweier Beamter, so dass diese ausweichen mussten. Eine Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I ergab eine Haftrichtervorführung für den nächsten Tag. Da der Wohnsitzlose auf Grund seiner Kopfverletzungen, die er sich am Bahnsteig selbst beigebracht hatte, nicht gewahrsamsfähig war, musste er - unter Bewachung einer Streife - mit dem Rettungsdienst zunächst in ein Münchner Krankenhaus transportiert werden. Nachdem der 31-Jährige dort wiederholt Suizidabsichten äußerte, wurde er durch die Bayerische Landespolizei in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Seine Haftrichtervorführung am Samstag ergab, dass er in Haft gehen sollte. Da er jedoch nicht Gewahrsamsfähig war, bewachen ihn Bundespolizisten nun bis Montagmorgen rund um die Uhr - bis ein Arzt der Justiz den weiteren Verbleib klärt. Gegen den 31-Jährigen wurden bereits in rund 60 Fällen polizeiliche Ermittlungen wegen diverser unterschiedlicher Delikte geführt. Jetzt wird er sich wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs, Beleidigung und Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen verantworten müssen.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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