Abklärungen der Gesundheitsbehörden

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Foto: Virus / pixabay / mattthewafflecat / Symbolbild
28 Mär 12:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Aufruf an Personen, die sich vom 10. bis 15. März in der Skihütte „Alte Mittel“ in Westendorf aufgehalten haben

Nachdem die Gesundheitsbehörden Kenntnis davon erlangt haben, dass zwei im Nachhinein positiv auf das Coronavirus getestete Männer aus dem Bezirk Kitzbühel vom 10. bis 15. März bereits mit grippeähnlichen Symptomen in der Skihütte „Alte Mittel“ in Westendorf tätig waren, startet die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel nun einen öffentlichen Aufruf. „Da man von einer Inkubationszeit von 14 Tagen ausgeht, sollen alle Personen, die sich von 10. März bis zur Schließung des Betriebs am 15. März 2020 in der Lokalität ‚Alte Mittel‘ aufgehalten haben, auf ihren Gesundheitszustand achten. Wenn bei betroffenen Personen seit dem 10. März Symptome aufgetreten sind, sollten diese umgehend die Gesundheitsberatung 1450 oder die Gesundheitsbehörden in ihren Heimatländern kontaktieren“, informiert Bezirkshauptmann Michael Berger. Da einer der beiden Männer am 12. März außerdem die „Karatbar“ in Westendorf besuchte, erstreckt sich der Aufruf auch auf Personen, die sich am selben Tag in dieser Bar befunden haben.

„Wir tun alles, um die Kontaktpersonen und Zusammenhänge bestmöglich aufzuklären. Wir treten auch mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gastronomiebetriebe in Verbindung“, so der Bezirkshauptmann. Für Anfragen steht die Hotline der BH Kitzbühel unter der Nummer 05356 62 131 80 63 63 von 7 bis 20 Uhr zur Verfügung.

Die Gesundheitsbehörden weisen einmal mehr darauf hin, dass es unter anderem auch für InhaberInnen von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Erkrankungen zu melden. In den letzten Tagen konnten gewisse Zusammenhänge seitens der Gesundheitsbehörden erst nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung und nach darauffolgend nochmaligen Nachgehen der Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden. Das Land Tirol weist ausdrücklich darauf hin, dass LokalbesitzerInnen bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht.


Quelle: Land Tirol



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