Abgeändertes Projekt Speichersee Schwarzköpfle unter der UVP-Pflicht-Grenze

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Vorarlberg

12 Dez 04:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

UVP-Pflicht für ursprüngliches Projekt wäre vorgelegen

Bregenz (VLK) – Das Projekt „Speicherteich Schwarzköpfle“ wurde vom Projektwerber dahingehend verändert, dass das neu von der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH (SiMo) eingereichte Projekt für die Errichtung des Speichersees Schwarzköpfle nicht mehr der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt. Ausschlaggebend war der Verzicht auf den im ursprünglichen Projekt vorgesehenen Skipistenbau bzw. auf die skitechnischen Verbesserungsmaßnahmen an der Skiroute Nr. R44. Auch wurde der geplante Nutzinhalt des Speichersees um gut 30.000 m3 reduziert.

Ein Speichersee, der lediglich der Beschneiung schon bisher als Schipisten gewidmeter Flächen dienen soll, stellt nach der derzeitigen Rechtsprechung keine kapazitätserweiternde Änderung dar und somit ist das abgeänderte Projekt laut Rechtsansicht der prüfenden Abteilung Umwelt- und Klimaschutz beim Amt der Vorarlberger Landesregierung nicht UVP-pflichtig.

Nach Rechtsauffassung der prüfenden Abteilung Umwelt und Klimaschutz beim Amt der Vorarlberger Landesregierung hätte beim ursprünglichen eingereichten Projekt eine UVP-Pflicht bestanden. Das nunmehr abgeschlossene UVP-Feststellungsverfahren zum abgeänderten Projekt ergab, dass die vorgenommenen Projektänderungen nun keine UVP-Pflicht mehr begründen. Dieser Bescheid wurde heute vom Amt der Vorarlberger Landesregierung abgefertigt und wird den am Verfahren beteiligten Parteien nunmehr zugestellt.

Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH hatte mit Schreiben vom 20. Mai 2019 dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und der Gemeinde St. Gallenkirch mitgeteilt, das Projekt so abzuändern und einzuschränken, dass eine UVP-Pflicht auf jeden Fall ausgeschlossen werden kann. Die Rechtsprüfung der im Oktober und November eingereichten Projektänderungen hat ergeben, dass für den abgeänderten Projektantrag keine UVP-Pflicht mehr vorliegt.

„Große Lücken bei UVP-Gesetzgebung“
„Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel dafür, dass die UVP-Gesetzgebung in Österreich im Hinblick auf wintertouristische Infrastruktureinrichtungen große Lücken aufweist. Kleine Projektveränderungen oder die Umsetzung von großen Projekten in Teiletappen reichen aus, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden. Die Errichtung von Speicherseen mit einem Stauvolumen unter 10 000 000 m³ sind nach derzeitigem Recht nicht UVP-pflichtig, obwohl sie große Gebietsveränderungen mit sich bringen“, erklärt Umweltlandesrat Johannes Rauch: „Schwerwiegende Landschaftseingriffe sollten meiner Meinung nach immer einer besonders intensiven Umweltprüfung unterzogen werden.“

Vorgeschichte
Das Projekt „Speicherteich Schwarzköpfle“ wurde von der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Genehmigung eingereicht und mit Bescheid vom 16.4.2018 von dieser Behörde bewilligt. Gegen diesen Bewilligungsbescheid wurden zwei Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat in der Folge die Abteilung IVe des Amtes der Vorarlberger Landesregierung (Umweltabteilung) aufgefordert, zu prüfen, ob das Projekt UVP-pflichtig ist.

Die Prüfung des ursprünglichen Projektes ist mit großer juristischer Sorgfalt unter Beiziehung externer Experten erfolgt, und kam zum Ergebnis, dass eine UVP-Pflicht für das Projekt gegeben sei. Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH hat mit einer Eingabe im Mai 2019 mitgeteilt, dass das vorliegende Projekt einer internen Evaluierung unterzogen werde. Der abgeänderte Projektantrag, welcher im Oktober/November 2019 eingereicht wurde, verzichtet auf den Skipistenbau bzw. auf die skitechnischen Verbesserungsmaßnahmen an der Skitoure Nr. R44 und reduziert den Nutzinhalt des Speichersees. Im Rahmen der Ermittelungsverfahren kam die Abteilung Umwelt und Klimaschutz zu der Rechtsauffassung, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Der Bescheid wird nunmehr den am Verfahren beteiligten Parteien zugestellt.

Festgehalten wird, dass das nunmehr veränderte Projekt nun einem Genehmigungsverfahren in Bezug auf Wasser- als auch Naturschutzrecht unterzogen werden muss.


Quelle: Land Vorarlberg



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