Ab morgen liegen Wählerverzeichnisse für EU-Wahl auf

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Foto: Land Salzburg
02 Apr 06:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Berichtigungen sind bis 11. April möglich

(LK) Wer zur Wahl zum Europäischen Parlament in Österreich am 26. Mai gehen will, soll sichergehen, dass der eigene Name im Wählerverzeichnis aufscheint. Von 2. bis 11. April liegen die Verzeichnisse in den meisten Gemeindeämtern des Landes auf. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern beginnt diese Frist erst am 5. April.

Für die Europawahl sind alle Österreicher wahlberechtigt, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden. Auslandsösterreicher sowie EU-Bürger müssen dafür in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein. Für die Bürger anderer EU-Staaten als Österreich ist die Eintragungsfrist bereits vorbei, Auslandsösterreicher können das noch bis 11. April in der Gemeinde tun, in der ihr letzter Hauptwohnsitz war.

Ausschlaggebend ist Wohnsitz am Stichtag

Während der Auflage der Wählerverzeichnisse kann grundsätzlich während der Amtsstunden bei vermuteten Fehlern ein Berichtigungsantrag gestellt werden. Ausschlaggebend für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ist der Wohnsitz am Stichtag der Wahl. Das war der 12. März. Personen, die seither und bis zum Wahltag am 26. Mai übersiedelt sind oder übersiedeln werden, müssen in ihrer früheren Wohnsitzgemeinde wählen oder eine Wahlkarte beantragen. Mit der Wahlkarte können sie in jeder österreichischen Gemeinde oder per Briefwahl wählen. Wahlkarten können schriftlich bis 22. Mai und mündlich (nicht telefonisch) bis 24. Mai bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Weitere Informationen wie bisherige Wahlergebnisse, das Wahlservice für Auslandsösterreicher und der EU-Wahlkalender finden sich unter www.salzburg.gv.at/ew19.



Quelle: Land Salzburg



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