Ab April: Rauchen und Hochprozentiges erst mit 18

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Foto: Franz Neumayr
31 Mär 16:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Klambauer: Erstmals bundesweit einheitliche Regelung / Verschärfte Strafen

(LK) Am 1. April tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Wichtigste Änderung: Das Alter für den Konsum von hochprozentigem Alkohol sowie für das Rauchen wird österreichweit auf 18 Jahre angehoben. „Nach drei Jahrzehnten ist es uns endlich gelungen, eine bundesweit einheitliche Regelung auf die Beine zu stellen, die zahlreiche Vorteile für unsere Jugendlichen bringt“, so Landesrätin Andrea Klambauer.

„Durch die Harmonisierung bei den Suchtmitteln Tabak und Alkohol wird unseren Jugendlichen mehr Schutz vor Missbrauch geboten. Bei den Ausgehzeiten wurden ihnen mehr Freiheiten eingeräumt“, erklärte Klambauer weiter. Bisher nahm Österreich im Europavergleich für die Umsetzung der gesetzlichen Tabakkontrolle den unrühmlichen letzten Platz ein. In keinem anderen Land greifen Zwölf- bis 18-Jährige häufiger zur Zigarette. „Mit dem neuen Gesetz wirken wir dem entgegen“, so Klambauer.

Ausgehen ab 16 ohne Limit

Bei den Ausgehzeiten gelten nun in ganz Österreich bis auf Oberösterreich einheitliche Regelungen. Ausgehen für Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren ist nun bis 23 Uhr, bis zum Alter von 16 Jahren bis 1.00 Uhr möglich und ab dem 16. Geburtstag unbeschränkt erlaubt.

Einstieg in die Spielsucht verhindern

Um Jugendliche zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr vor dem Einstieg in die Spielsucht zu schützen, sind für sie Spielautomaten mit Geldeinwurf verboten. Ausgenommen bleiben Musikautomaten, Miniaturrennbahnen und Flipper.

Mindeststrafen für jene, die an Jugendlichen unerlaubt verdienen

Die Einhaltung der neuen Bestimmungen überwachen in der Stadt die Polizei und auf dem Land die Polizeiämter der Bezirkshauptmannschaften. Wenn Trafikanten Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen oder Wirte Spirituosen an unter 18-Jährige ausschenken, müssen sie mit einer Strafe zwischen 250 und 3.700 Euro rechnen. Bei Übertretungen im Zusammenhang mit jugendgefährdenden Gegenständen oder nicht freigegebenen Datenträgern beträgt der Strafrahmen zwischen 500 und 7.300 Euro, bei Suchtgiften 1.500 bis 14.600 Euro oder bis vier Wochen Freiheitsstrafe.


Quelle: Land Salzburg



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