380-kV Leitung: Rechtssicherheit und Fristverlängerung

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Foto: Neumayr
29 Okt 10:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ergebnis eines Gesprächs von Bürgermeistern und Vertretern der APG bei Landeshauptmann Wilfried Haslauer

(LK) Heute trafen sich Vertreter der APG, Bürgermeister und Gemeindevertreter eines Teils der von der 380-kV Leitung betroffenen Gemeinden im Flachgau und Tennengau bei Landeshauptmann Wilfried Haslauer zu einem Gespräch, um die rechtlich relevanten Fragen zu behandeln sowie die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Landeshauptmann Wilfried Haslauer zeigt sich vom Ergebnis dieses Treffens zufrieden: Nach einem langen, konstruktiven Gespräch konnten für die Bürgermeister und Gemeindevertreter einerseits rechtsrelevante Fragestellungen geklärt werden. Andererseits konnte eine Verlängerung der Frist zur Unterfertigung der sogenannten „Vereinbarung“ betreffend freiwillige Ausgleichsleistungen und Dienstbarkeitseinräumungen bis zum 15.12.2020 erwirkt werden. „Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden, damit konnten wir einen gewissen Druck von den Bürgermeistern und Gemeindevertretern nehmen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Teilnehmern für dieses konstruktive Gespräch bedanken“, so Landeshauptmann Haslauer.

Die weitere Vorgehensweise im Detail

Die von der APG eingeräumte Frist zur Unterfertigung der sogenannten „Vereinbarung“ betreffend freiwillige Ausgleichsleistungen und Dienstbarkeitseinräumungen für die UVP-pflichtige 380-kV Salzburgleitung wird von Seiten der APG bis 15.12.2020 verlängert. Dies mit Ausnahme der Wegebenützungsrechte, für welche die ursprüngliche Frist (15.12.2019) weiter gilt.

Die Gemeinden gehen davon aus, dass sie innerhalb dieser Frist diese Vereinbarung aus rechtlichen Gründen unterschreiben müssen und werden dies jetzt kommunizieren.

Zur Vereinbarung wird seitens der APG klargestellt, dass die Unterstützungserklärung keine Aufgabe der Parteienrechte der Gemeinde bedeutet, weitere gemeindespezifischen Anliegen werden jeweils in Zusatzprotokollen bilateral festgehalten.

Die Bürgermeister werden innerhalb der ursprünglichen Frist (15.12.2019) ihren Gemeindevertretungen empfehlen, allfällige negative Gemeindevertretungsbeschlüsse, womit die Unterfertigung der Vereinbarung mit der APG abgelehnt wird, aufzuheben. Sollten derartige Aufhebungsbeschlüsse nicht zustande kommen, wird die Gemeindeaufsicht eingeschaltet.


Quelle: Land Salzburg



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