21-Jähriger liegt tot auf Straße

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Zebrastreifen - Symbolbild
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30 Jun 11:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 29.06.2019, um 23:48 Uhr, wurde die Polizei Jennersdorf verständigt, dass im Gemeindegebiet Henndorf auf der der B57 im Ortsgebiet eine Person regungslos auf der Straße liegt. Der intervenierende Notarzt, sowie der zuständige Kreisarzt konnten bedauerlicherweise nur mehr den Tod eines 21 jährigen jungen Mannes feststellen. Die polizeilichen Ersterhebungen vor Ort ergaben, dass der tödlich verunglückte Fußgänger vermutlich bei seinem Nachhauseweg die Bundestrasse überquerte, als er von einem unbekannten, größeren Fahrzeug niedergefahren und mitgeschliffen wurde. Im Bereich der der beleuchteten Unfallstelle konnten keine Bremsspuren festgestellt werden. Bis dato konnten noch keine Unfallzeugen ermittelt werden Die Fahndung nach dem fahrerflüchtigen Lenker/in wurde eingeleitet.
Die B57 war bis 02:40 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Update der Polizei:

Zum Verkehrsunfall-Fahrerflucht mit tödlichem Ausgang vom 29.06.2019, um 23:48 Uhr, im Gemeindegebiet Henndorf auf der der B57 im Ortsgebiet wird berichtet, dass am heutigen Tage gegen 14:30 Uhr ein 72 jähriger Pensionist seine Aussage bei der Polizeiinspektion Jennersdorf zum Unfallshergang tätigte. Der 72 jährige Lenker des PKW`s Tiguan gab an, dass er in Beisein seiner Gattin zur fraglichen Unfallszeit auf der Fahrt etwas Dunkles auf der Straße liegen gesehen habe. Der Lenker und seine Beifahrerin glaubten, dass es sich um verlorenes Ladegut oder um ein Wildtier handelte, welches sie überfuhren. Erst mit Beendigung der Fahrt wurde das Auto zu Hause auf eventuelle Beschädigungen überprüft, wobei sie keinerlei Beschädigung feststellen konnten.
Am heutigen Tage wurde von der Gattin des Unfallslenkers die Nachricht des tödlichen Verkehrsunfalles via APP gelesen. Dannach begab sich der Unfalllenker in Beisein seiner Gattin zur Polizeiinspektion Jennersdorf um Anzeige zu erstatten.
Die intervenierenden Beamten überprüften das vermeintliche Unfallsfahrzeug und stellten eine leichte Beschädigung an der Bodenplatte fest. Die diensthabende Staatsanwältin ordnete die Sicherstellung des Unfallautos an. Der beschuldigte Lenker und dessen Gattin als Beifahrerin wurden niederschriftlich vernommen. Weitere polizeiliche Erhebungen sind in Gange.


Quelle: LPD Burgenland



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