100 Jahre Jugendamt Innsbruck

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Vizebürgermeister Franz X. Gruber und Gabriele Herlitschka, Amtsvorständin der Kinder- und Jugendhilfe laden alle Interessierten zur Jubiläumsausstellung vom 08. bis 12. Oktober vor dem Bürgerservice in der RathausGalerien ein.
Foto: IKM/Freinhofer
05 Okt 11:29 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Jubiläumsausstellung in den RathausGalerien

Das Innsbrucker Jugendamt feiert Jubiläum: Anlässlich des 100-jährigen Bestehens findet vom 08. bis 12. Oktober vor dem Bürgerservice in den RathausGalerien eine Jubiläumsausstellung statt. Die Ausstellung spiegelt die Geschichte der letzten 100 Jahre des Innsbrucker Jugendamtes wider.


„Seit hundert Jahren unterstützt es Kinder, Jugendliche und Familien und leistet so einen wesentlichen Beitrag für gutes Zusammenleben in Innsbruck. Der Wert einer Gesellschaft misst sich am Umgang mit den Schwächsten, in diesem Fall besonders mit Kindern und Jugendlichen. Dabei hat eine starke Bewusstseinsbildung stattgefunden. Diese Entwicklung wollen wir weiter vorantreiben“, betont der ressortzuständige Vizebürgermeister Franz X. Gruber.


Grundlagen des städtischen Jugendamtes
Im Mai 1918 wurde das erste städtische Jugendamt in Tirol eingerichtet. Heute – 2018 – blickt Innsbruck auf eine hundertjährige Geschichte des Jugendamtes zurück. „Im Mittelpunkt der fünftägigen Ausstellung stehen dabei Sozialarbeit und die Rechtsvertretung vor dem Hintergrund der wechselnden gesetzlichen Rahmenbedingungen“, erklärt die Amtsvorständin der Kinder- und Jugendhilfe, Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc.


Vom ersten Brief aus dem ersten Akt bis hin zu aktuellen Fällen – natürlich anonymisiert – werden die Tätigkeiten der Einrichtung dargestellt. Die Gründung des Innsbrucker Jugendamtes legte den Grundstein für die Entwicklung der heutigen städtischen Kinder- und Jugendhilfe mit einem breiten Spektrum an ambulanten und stationären Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen und ihre Eltern.


Dank für Engagement
Gefeiert wurde das Jubiläum am 04. Oktober mit einem Festakt in den Ursulinensälen. „Die 100-jährige Geschichte des Jugendamtes zeigt, dass Wandel beständig ist und die heutige Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck immer wieder auf neue gesellschaftliche Ansprüche zu reagieren hat. Ich bedanke mich für die Offenheit und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kinder- und Jugendhilfe“, freut sich Vizebürgermeister Gruber.


Beratung und Unterstützung in beiden Fachbereichen
Die gegenwärtige Kinder- und Jugendhilfe versteht sich als Hilfsangebot bei allen Arten familiärer Problemlagen und bietet Beratung und Unterstützung an. In Extremfällen akuter Gefahr hat sie eine weitreichende Notkompetenz, die einer nachfolgenden Kontrolle durch das Pflegschaftsgericht unterliegt.


„Unsere heutige Kinder- und Jugendhilfe berät und unterstützt fachkundig bei familiären Problemen verschiedenster Art. Je früher bei Schwierigkeiten geholfen und gegengesteuert werden kann, desto schneller gibt es Verbesserungen und Hilfe zur Selbsthilfe. Ich lade alle dazu ein, sich bei Problemen in der Familie an das Amt für Kinder- und Jugendhilfe zu wenden und Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist kein Makel und gemeinsam sind diese Herausforderungen oft leichter lösbar“, verweist Vizebürgermeister Gruber auf die Bedeutung der städtischen Einrichtung.


Im Jahr 2017 wurden in der Sozialarbeit insgesamt 1.169 Minderjährige und junge Erwachsene sowie ihre Eltern unterstützt und für 1.656 Minderjährige in der Rechtsvertretung der Unterhaltsanspruch gesichert.


Vom Gemeinderatsbeschluss bis heute
Der Innsbrucker Gemeinderat fasste am 27. November 1917 den Beschluss, ein städtisches Jugendamt einzurichten und die Berufsvormundschaft einzuführen. Begründet wurde die Einrichtung eines Jugendamtes mit der Notwendigkeit, ein Mittel gegen die zunehmende Verwahrlosung der Jugend zu schaffen. Mit Mai 1918 nahm der zum städtischen Berufsvormund bestellte Oberlehrer August Reinisch seine Tätigkeit auf.


Eine Gesetzesänderung im Jahr 1989 ermöglichte eine ambulante stundenweise Familienbetreuung durch speziell ausgebildete Fachkräfte und der Grundsatz der Freiwilligkeit in der Zusammenarbeit der Familien und Kinder mit der Jugendwohlfahrt. „Die allermeisten Unterstützungen gibt es heute im erst seit 1989 gesetzlich möglichen Bereich der ambulanten Familienbetreuung – ein erfolgsträchtiges Instrument, das längst nicht mehr wegzudenken ist“, betont Herlitschka.


Mit Bekanntwerden von Missständen aus der Zeit der Fürsorgeerziehung Anfang 2010, richtete die Stadt Innsbruck eine unabhängige Opferschutzkommission ein, die die Anliegen der Betroffenen persönlich durch Aktenrecherchen und direkte Gespräche mit ihnen prüfte und beurteilte.


Quelle: Stadt Innsbruck



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