Wegen Kopftuch bei Bewerbung diskriminiert

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10 Feb 12:54 2015 von Nicole Scharinger Print This Article

Die AK OÖ und die Gleichbehandlungsanwaltschaft erkämpften für die junge Muslima 1.550 Euro Schadenersatz

OÖ. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Arbeiterkammer OÖ haben erreicht, dass eine junge Muslima vor Gericht 1.550 Euro Schadenersatz zugesprochen bekam. Die Frau hatte sich bei einem Personalvermittler für eine Stelle bei einem metallverarbeitenden Betrieb beworben und war wegen ihres Kopftuchs abwertend behandelt worden.

Obwohl sie sogar angeboten hatte, statt des Kopftuchs eine Perücke zu tragen wurde sie abgelehnt. Wie die junge Frau berichtete, sei im Verlauf des Gesprächs der Satz gefallen „Wenn Sie den Fetzen runter geben, dann schauen wir uns das an!“ Die junge Frau wandte sich daraufhin an die Zentrale der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien, die den Fall vor die Gleichbehandlungskommission brachte. Diese stellte nach eingehender Prüfung fest, dass eine Diskriminierung aufgrund der Religion vorliegt.

Weil die Gleichbehandlungsanwaltschaft keine Schadenersatzansprüche vor Gericht einklagen kann, wurde der Fall mit der Bitte um Bearbeitung an die Arbeiterkammer OÖ weitergeleitet, die für die Muslima vor Gericht ging. Das Gleichbehandlungsgesetz spricht in diesem Zusammenhang eine klare Sprache: „Niemand darf aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses.“

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