Vorerst kein Berufsverbot für Michael Jacksons Arzt

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16 Jun 09:52 2010 von Print This Article

Der Privatarzt von Michael Jackson, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wurde, darf vorerst in Kalifornien weiter Patienten behandeln.

Kalifornien: Erneut wurde von Richter Michael Pastor vom Superior Court in Los Angeles einen Antrag auf Berufsverbot für Dr. Conrad Murray (57) zurück gewiesen. Der Richter hatte jetzt zum zweiten Mal einen entsprechenden Vorstoß der Staatsanwaltschaft abschmetterte. Wann, und ob dem Kardiologen der Prozess wegen Michael Jacksons Tod gemacht wird ist weiterhin unklar.


 


Richter Pastor beraumte eine Voranhörung für den 23. August an, wo die Entscheidung über einen Prozess gefällt wird, berichtete der Internetdienst Tmz.com. Es könnte jedoch der Termin noch einmal verschoben werden, aber nicht mehr als 60 Tage. Nach Angaben aus Justizkreisen könnte sich die Voranhörung über mehrere Tage, womöglich sogar über eine Woche, erstrecken.


 


Angeblich soll der Arzt dem Popstar nach einer schlaflosen Nacht am Morgen des
25. Juni 2009 erst Beruhigungs- und Schlafpillen gegeben und dann das Narkosemittel Propofol gespritzt haben. Nach dem Befund der Gerichtsmediziner führte das zur Betäubung bei Operationen eingesetzte Propofol zu Jacksons Tod.


 


Schon am frühen Montagmorgen (Ortszeit) hatten sich vor dem Gerichtsgebäude in Los Angeles die Fans des „King of Pop" versammelt. Sie verlangten eine gerechte Strafe für Michaels Mörder. Auf Grund der überwältigenden Nachfrage von Journalisten verloste das Gericht die Sitzplätze in Richter Pastors Kammer.


 


Seit dem Tod von Jackson praktiziert Murray nur noch in Texas und Nevada. Die Anwälte Murrays fürchteten jedoch, dass beide US-Bundesstaaten folgen würden, wenn Kalifornien ihm die ärztliche Zulassung entzieht. Dr. Conrad Murray hat sich an Michael Jacksons Herzversagen für „nicht schuldig" erklärt.



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