ÖAMTC: Fallstricke im "Katalogdeutsch" erkennen – Direktflug ist kein Nonstop-Flug

Slide background
Kein Bild vorhanden
23 Feb 03:51 2012 von Peter Podznik Print This Article

Trickreiche Sprache der Reiseveranstalter kann tatsächliche Urlaubsbedingungen verschleiern

WIEN. Momentan steht für Viele die Planung des Sommerurlaubs an. Die Kataloge der Anbieter versprechen Reiselustigen die Erfüllung ihrer Träume. Allerdings folgt am Urlaubsort oft eine unschöne Ernüchterung. "Die trickreiche Sprache der Reiseveranstalter kann Urlauber leicht hinters Licht führen", weiß ÖAMTC-Touristikerin Cornelia Schwarz. "Direkt am Meer" bedeutet beispielsweise nicht zwingend, dass sich das Hotel am Strand befindet. Auch eine felsige Küste oder der Hafen fallen in den Spielraum dieser Formulierung. Um Enttäuschungen vorzubeugen, gibt die ÖAMTC-Expertin einen Einblick in die Deutung des "Katalogdeutsch":



 



 


* "Direktflug": Das Reiseziel wird zwar ohne Flugzeugwechsel erreicht. Eine Zwischenlandung ist aber durchaus möglich. Eine tatsächlich direkte Verbindung wird nur durch einen "Nonstop-Flug" garantiert.


 


* "Kurzer Transfer zum Flughafen": Diese Beschreibung mag zwar verlockend klingen, sie birgt jedoch ein Risiko. Wenn das Hotel nämlich in der Einflugschneise des Flughafens liegt, wird die Freude über eine schnelle Anreise getrübt.


 


* "Strandnah" oder "10 Minuten bis zum Strand": Es ist ungewiss, ob sich zeitliche Angaben auf den Fuß- oder Autoweg beziehen. Außerdem ist "nah" ein sehr relativer Begriff.


 


* "Zentral gelegen": Urlauber, die großen Wert auf Unterhaltung legen, kommen hier auf ihre Kosten. Sie sollten jedoch lärmresistent bis zur Sperrstunde sein. "Es ist mit hohem Verkehrsaufkommen und einem regen Nachtleben zu rechnen", weiß die ÖAMTC-Expertin.


 


* "Meerseite" heißt noch lange nicht "Meerblick": Ein "seitlicher Meerblick" jedenfalls lässt sich nur mit verrenktem Hals "genießen".


 


* "Zweckmäßig eingerichtete Zimmer": Diese Beschreibung weist auf eine eher spartanische Einrichtung hin. Im Gegensatz dazu sind Formulierungen wie "geschmackvolle Einrichtung", "geräumig und komfortabel" oder "luxuriös" positiv zu deuten.


 


* "Neu eröffnetes Hotel" oder "Aufstrebender Ferienort": Derartige Angaben können auf ein neues und schönes Hotel hindeuten. "Im schlimmsten Fall erwartet Reisende jedoch eine Baustelle. Ein nicht rund laufender Service oder kleinere Fertigstellungsarbeiten sind nicht auszuschließen", erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. In "aufstrebenden Ferienorten" ist eine touristische Infrastruktur meist noch nicht oder noch nicht vollständig vorhanden.


 


* "All-Inclusive": Was nach bargeldlosem Urlaub klingt, kann zeitliche oder räumliche Einschränkungen beinhalten. In manchen Fällen gibt es z.B. die Getränke nur im Restaurant gratis, nicht aber an der Poolbar.


 


Prinzipiell gilt: Was versprochen worden ist, muss vom Veranstalter auch eingelöst werden. Wer nach der Ankunft beispielsweise feststellt, dass sein Hotel weiter vom Meer entfernt ist, als im Prospekt angegeben, kann eine Preisminderung verlangen. Dazu sollten gleich vor Ort Maßnahmen getroffen werden. Bei Fragen zur richtigen Vorgehensweise steht den Clubmitgliedern die ÖAMTC-Rechtsberatung unter der Nummer +43 (0) 1 25 120 00 rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung.


 


CPP.             >> Besuchen Sie das neue REGIONEWS-MOTORJOURNAL >>


 




  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Peter Podznik

Claus-Peter Pozdnik

Claus Peter Pozdnik, Redakteur/Motormagazin

Weitere Artikel von Peter Podznik