Novelle zum oberösterreichischen Jugendschutzgesetz – Ergebnisse der Bürgerbegutachtung

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07 Sep 13:32 2012 von Mag. Andreas Prammer Print This Article

Für die bevorstehende Novelle des oberösterreichischen Jugendschutzgesetztes hat Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl die Bürgerinnen und Bürger eingeladen Stellung zu nehmen

LINZ.Für die bevorstehende Novelle des oberösterreichischen Jugendschutzgesetztes hat Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, im Zuge einer Bürgerbegutachtung Stellung zu nehmen.

Ackerl hat dieses demokratische Mittel bereits bei der Schaffung des Jugendschutzgesetzes und beim Hundehaltegesetz eingesetzt. "Mir ist es wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger direkt einbringen können und habe das auch schon bei der Gesetzwerdung im Bereich Menschen mit Beeinträchtigung sowie beim Hundehaltegesetz so gehandhabt ", so Ackerl.


 


45 Rückmeldungen wurden bis 27. August 2012 abgegeben. Davon sprachen sich etwas mehr als die Hälfte für die geplante Novelle aus.  Die gesammelten Stellungnahmen werden von den Abgeordneten in ihre Beratungen einbezogen.


 


Befürworter führten unter anderem folgende Argumente an:



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  • Es ist sinnvoll die schwammige Regelung "übermäßiger Alkoholkonsum" durch eine klarere Regelung zu ersetzen.

  • Noch sinnvoller wäre ein generelles Alkoholverbot bis zur Volljährigkeit, statt einer Promille-Grenze.

  • Eine generelle Sperrstunde bei Zeltfesten um 24.00 Uhr und bei anderen Lokalen um 01.00 Uhr würde zum früheren Fortgehen zwingen und Vorglühzeiten verringern. 



Argumente gegen die Novelle:



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  • Wer mit 16 Jahren wählen und mit 17 Jahren mit dem Auto fahren darf, muss auch verantwortungsvoll mit dem Alkohol umgehen können.

  • Es ist in der Praxis für Jugendliche, Festveranstalter, Wirte und Eltern kaum möglich festzustellen, wann die 0,5 Promille – Grenze erreicht ist.

  • Jugendliche könnten sich vermehrt in private Feste u. Feiern zurückziehen, wo die Kontrolle kaum möglich wäre.

  • Forderung nach mehr Aufklärung und Prävention statt Symptombekämpfung.

  • Die Grenze sollte bei 0,8 Promille und nicht bei 0,5 Promille sein.


 


Ackerl: "Wir wissen, dass die Berauschung von Jugendlichen ein großes Problem darstellt. Innerhalb von fünf Jahren hat sich laut Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg die Zahl der alkoholabhängigen Jugendlichen verdoppelt. Jährlich werden dort mehr als 7.000 Menschen betreut, darunter immer mehr Jugendliche. Dazu kommen immer wieder tödliche Unfälle mit Jugendlichen, die auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen sind.



Wir haben nun eine Lösung vorgeschlagen, die der Gesundheit und dem Schutz der Heranwachsenden dient und mehr Klarheit in das bisherige Jugendschutzgesetz bringt.  Gleichzeitig wollen wir, dass bei begründetem Verdacht eine Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden gemacht werden kann. Dieser Wunsch wurde vor allem von der Exekutive an uns herangetragen".


 


Als nächster Schritt werden die Stellungnahmen den Landtagsklubs zur Kenntnis übermittelt. Danach wird die Novelle im Ausschuss des Landtages weiter beraten. "Klar ist, dass auch in Zukunft beim Jugendschutz an erster Stelle die Prävention und Aufklärung vor einer Bestrafung steht", so Ackerl abschließend.


 



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