Leitl: Krankengeld für Selbständige ist neuer Meilenstein
Langjährige Forderung der WKÖ auf Schiene gebracht
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer sind längere Krankheiten oftmals existenzgefährdend. „Die vom Gesundheitsministerium heute auf Betreiben der Wirtschaft in Begutachtung geschickte Gesetzesänderung, wonach Selbständige künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben sollen, begrüße ich ausdrücklich als einen weiteren wichtigen Meilenstein im Ausbau der sozialen Absicherung von Österreichs Kleinunternehmern.
Das Krankengeld für Selbständige beseitigt neben den bereits in der Vergangenheit umgesetzten Maßnahmen wie dem Arbeitslosengeld für Selbständige, der Betriebshilfe sowie der Senkung des Beitragssatzes und der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung Ungleichheiten“, betont Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich.
Konsequente Absicherung der Unternehmer
Im Gegensatz zu unselbstständig Beschäftigten, die im Krankheitsfall durch Entgeltfortzahlung und Krankengeld abgesichert sind, gibt es für Unternehmer bis dato nur die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung zur Abdeckung ihres Verdienstentgangs. Die WKÖ fordert daher seit längerem eine konsequente Absicherung der Unternehmer als Ausdruck der Gleichbehandlung mit Unselbständigen. Insbesondere Ein – Personen - Unternehmen (EPU) mit kleinen Einkommen und Klein- und Mittelunternehmen, (KMU) profitieren von der geplanten Gesetzesänderung.
Krankengeld für Selbständige
Leitl: „Mit dem Krankengeld für Selbständige wird eine langjährige Forderung der WKÖ auf Schiene gebracht. Diese Investition sichert die Zukunft vieler Betriebe in Krisenzeiten, ermöglicht eine umfassende Genesung der betroffenen Selbständigen sowie eine Fortführung des Betriebs nach überstandener Krankheit. Bisher waren Unternehmerinnen und Unternehmer trotz dringend angezeigter Auszeit manchmal gezwungen weiter zu arbeiten. Dass dies ihrer Gesundheit absolut abträglich war und mittel- und langfristig negative Folgen für sie selbst wie auch ihren Betrieb haben konnte, liegt auf der Hand.“
„Es ist sehr erfreulich, dass es gelungen ist, die Protokollanmerkung der Bundesregierung im Zuge des Stabilitätsgesetzes zur besseren sozialen Absicherung von Selbständigen trotz schwieriger Rahmenbedingungen umzusetzen," so Leitl.
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