LH Pühringer: Klares Bekenntnis zur Sonntagsruhe

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06 Mai 13:17 2015 von Elisabeth Schwarzl Print This Article

Sonderregelungen nur in Ausnahmefällen

OBERÖSTERREICH. Ein klares Bekenntnis zum arbeitsfreien Sonntag legt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer ab. „Die Sonntagsruhe, zu der sich das Land sogar in der Landesverfassung bekennt, wird hochgehalten. Ausnahmen werden genau geprüft und sorgsam überlegt, vor allem auch im Interesse der im Handel beschäftigten Menschen, insbesondere der Frauen, die in diesem Bereich eine große Mehrheit haben“, stellt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer klar.
 
Die Ist-Situation in Oberösterreich ist derzeit so geregelt:
 
Für 202 Tourismusgemeinden (außer Bezirkshauptstädte, d.h. gesamt 217 Tourismusgemeinden abzüglich 15 Bezirkshauptstädte/Landeshauptstadt) gilt betreffend Öffnungszeiten derzeit folgende Regelung:
§  Offenhalten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen von 08:00 – 12:00 Uhr
§  Reise- und Ausflugsbedarfsartikel einschließlich Souvenirs dürfen verkauft 
   werden. Hat die Gemeinde weniger als 3.500 Einwohner dürfen auch Waren
   des täglichen Bedarfs verkauft werden.
§  Keine Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen.
§  Regelung gilt ganzjährig (seit 1986).
 
Eine Sonderregelung aus dem Jahr 1986 gilt für die Orte Hallstatt und St. Wolfgang, welche besagt:
 
§  Offenhalten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen von 8.00 – 18.00 Uhr
§  In diesen beiden Gemeinden dürfen vom 1. Mai bis 30. September
  Mitarbeiter/innen an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf von Reise- und   
  Ausflugsbedarfsartikel (Reiseproviant, Reiseandenken, Sportartikel,
  Toilettartikel, .... ) beschäftigt werden.
 
Auf Wunsch von Gemeinden und Regionen sollte nun diese Sonderregelung auf weitere Gemeinden ausgedehnt bzw. adaptiert werden. Der Vorschlag für die Verordnung, welcher an Gemeinden, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Wirtschaftsressort übermittelt wurde, sieht Folgendes vor:
 
§  Waren des täglichen Bedarfs und Reise- und Freizeitbedarfsartikel einschließlich Souvenirs.
§  Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen
     o  1. Mai bis 30. September (gesamt sieben Gemeinden): Bad Ischl, Hallstatt, Hinterstoder, Mondsee, Spital am Pyhrn, St. Wolfgang und Windischgarsten;
     o   1. Dezember bis Ostermontag (gesamt acht Gemeinden): Bad Ischl, Gosau, Hallstatt, Hinterstoder, Mondsee, Spital am Pyhrn, St. Wolfgang und Windischgarsten.
 
„Ich stelle hier nochmals klar fest, dass es sich dabei nicht um eine Initiative der Oö. Landesregierung oder von mir handelt, diese Sonderregelung in Begutachtung zu geben, sondern dies ist auf ausdrücklichen Wunsch der Regionen und Gemeinden erfolgt und das Wirtschaftsressort hat nun diese ‚neuen Gemeinden‘ nochmals um Stellungnahme ersucht. Falls von den Gemeinden eine positive Rückmeldung kommt, wird dieses Verfahren fortgeführt und genau geprüft, ob diese Sonderregelung ausgedehnt wird“, sagt Landeshauptmann Pühringer.
 
Zur Regelung in Bad Ischl ist festzustellen, dass die Verordnung zum Offenhalten an drei Sonntagen auf die schriftliche Anfrage und Bitte des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Bad Ischl erfolgt ist. Die Öffnungszeitenerweiterung ist, wie gesagt auf drei Sonntage beschränkt, an denen auch im Zuge der Landesgartenschau die Landesmostkost, der Kaisergeburtstag und ein Blumenkorso stattfindet. „In diesem Zusammenhang kann man wirklich von einem Spezialfall reden und nicht von einer dauerhaften Lösung“, betont Landeshauptmann Pühringer.
 
„Abschließend stelle ich noch einmal klar, dass der arbeitsfreie Sonntag nicht in Frage gestellt wird. Sonntagsarbeit soll wie bisher die Ausnahme bleiben, etwa im Gesundheitsbereich oder im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Wir wollen keine ‚Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft‘, die in Wahrheit keine Umsätze steigert, aber für die im Handel Beschäftigten zu erheblichen Einbußen der Lebensqualität führt. Tag und Nacht konsumieren und das 365 Tage im Jahr ist nicht das Ziel, das wir verfolgen“, stellt Pühringer abschließend fest.

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