Ehemaliger Koch von Bin Laden zu 14 Jahren Haft verurteilt

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12 Aug 08:09 2010 von Print This Article

Im US-Gefangenenlager Guantánamo ist ein ehemaliger Koch von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Ibrahim Ahmed Mahmoud al-Qosi (51) wurde von einem Militärgericht der Unterstützung des Terrornetzwerkes Al-Qaida für schuldig befunden.

Guantanamo: Im Dezember 2001 war Al-Qosi in Pakistan festgenommen worden. Der Sudanese verließ sein Heimatland 1996, um sich der Al-Qaida anzuschließen. Er soll unteranderem Koch, Leibwächter, Fahrer und auch Schatzmeister für Terrorchef Bin Laden gewesen sein. Bereits im Juli hatte der Sudanese sich für schuldig erklärt und wartete seither auf sein Urteil. Nach Angaben aus mit dem Fall vertrauten Kreisen, soll ihm im Gegenzug zu seinem Schuldeingeständnis zugesichert worden sein, dass er nicht mehr als 15 Jahre Haft bekommt.


 


Es gibt außerdem Spekulationen, dass der Sudanese im Rahmen eines Deals in die Heimat abgeschoben werde, um dort seine Strafe verbüßen zu können. Die achteinhalb Jahre, die er bereits in Guantánamo festgehalten wird, sollen jedoch nicht auf die Strafe angerechnet werden.


 


Das Verfahren gegen Al-Qosi war einer von zwei Prozessen vor einer Militärkommission in Guantánamo seit dem Amtsantritt von US-Präsident Barack Obama. In dem zweiten Fall muss sich der Kanadier Omar Khadr wegen der Tötung eines US-Soldaten verantworten.


 


Bei der Festnahme 2002 war Khadr erst 15 Jahre alt war und er soll in Verhören unter Druck gesetzt worden sein, so Kritiker des Prozesses. Der heute erst 23-Jährige ist angeblich der letzte Staatsbürger eines westlichen Landes, der in Guantánamo festgehalten wird. Bei einer Verurteilung droht Khadr, der mehr als ein Drittel seines Lebens in dem US-Gefangenenlager verbrachte, eine lebenslange Haft.


 


Die Militärkommission ist eine besondere Form der Militärjustiz, die von George W. Bush eigens zur Verurteilung von Guantánamo-Gefangenen eingeführt wurde. Bürgerrechtler indes kritisieren sie, da Angeklagte dort weit weniger Rechte haben als vor einem Zivilgericht.



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