Der Kampf gegen Temelin geht weiter

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15 Okt 08:20 2012 von Mag. Andreas Prammer Print This Article

Land OÖ lässt sich bei Anti-Atom-Politik nicht entmutigen

LINZ. "Es ist mehr als bedauerlich, dass das Land OÖ mit seiner Unterlassungsklage gegen den Temelin-Betreiber CEZ jetzt auch beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt ist. Entmutigen lassen wir uns dadurch aber nicht, sondern werden wie bereits angekündigt, weitere rechtliche Schritte prüfen“, betont heute erneut Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.


 


"Ich habe als Landeshauptmann auch in der Vergangenheit nichts unversucht gelassen, um zum Schutz der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher alle rechtlichen Schritte gegen grenznahe Atomkraftwerke und deren Erweiterung auszuschöpfen“, so Pühringer weiter. Bereits im Juli 2001 hat das Land OÖ die Unterlassungsklage gegen den Temelin-Betreiber CEZ eingebracht. Mehrfach wurden Beschwerden bei der EU-Kommission mit der Forderung nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Tschechien wegen des europarechtswidrigen UVP-Verfahrens zu Temelin 3 & 4 eingebracht.


 


LH Pühringer: "Gemeinsam mit Rudi Anschober habe ich im Vorjahr die Gründung eines Netzwerkes der atomfreien Regionen für einen europaweiten Atomausstieg forciert. Das Land OÖ hat sich selbstverständlich an sämtlichen UVP-Verfahren zu Temelin 3&4 beteiligt. Energie-Kommissar Günther Oettinger wurde 2011 darauf hingewiesen, dass das neue tschechische Energiekonzept der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen widersprechen dürfte.

Auch wenn Tschechien dieses Konzept mehrfach überarbeitet hat, setzt unser nördliches Nachbarland darin weiter auf den massiven Ausbau der Atomkraft. Wesentlich eingesetzt haben wir uns auch gegen die kurzfristig geplante Verlängerung der Laufzeit deutscher Atomkraftwerke, die letztendlich aufgrund der Ereignisse in Fukushima verhindert werden konnte."


 


Energiekommissar Oettinger wurde darauf hingewiesen, dass beim Bau des slowakischen AKW Mochovce 3&4 die Aarhus-Konvention über Umweltinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung missachtet wurde. Das hat das Aarhus-Komitee schließlich auch bestätigt. Daraufhin hat das Land Oberösterreich Oettinger ersucht, die Einhaltung der Aarhus-Konvention durch die Slowakei zu bestätigen.



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