Wohnungssuchende müssen Vorrang vor Zweitwohnsitzen haben

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Foto: Maler / Symbolbild
23 Mär 19:03 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

AK sieht noch viel Diskussionsbedarf bei neuem Raumordnungsgesetz

Der Entwurf zum neuen Raumordnungsgesetz sieht vor, das Verbot von Zweitwohnungen seitens des Landes nur mehr auf 29 Gemeinden zu beschränken. Alle anderen Gemeinden, auch die Stadt Salzburg, müssten selbst Regelungen finden. „Damit droht eine neue Zweitwohnungs-Welle“, befürchtet AK-Präsident Siegfried Pichler, „und Familien mit geringen Einkommen, die auf Wohnungssuche sind, drohen durch diesen Gesetzesentwurf unter die Räder zu kommen.“ Deshalb fordert die AK die Beibehaltung des allgemeinen Verbotes von Zweitwohnsitzen außerhalb der Zweitwohnungsgebiete.

Der Entwurf der Landesregierung zum neuen Raumordnungsgesetz birgt für die Arbeiterkammer vor allem beim Thema Zweitwohnsitze erheblichen Zündstoff. Denn was bislang in der öffentlichen und medialen Diskussion rund um das neue Raumordnungsgesetz noch kaum thematisiert wurde, ist eine drohende Liberalisierung und Aufweichung des Zweitwohnungsverbots. „Wohnen in Salzburg ist leider nicht nur ein sehr teures, sondern mittlerweile auch sehr knappes Gut geworden“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler und erinnert dabei an die 3.000 bis 4.000 Wohnungssuchenden allein in der Stadt Salzburg, „Wenn das Land das allgemeine Zweitwohnungsverbot quasi abschafft, ist zu erwarten, dass die Gemeinden verständlicherweise dann lieber Abgaben einheben, statt diese komplizierte Materie selbst in die Hand zu nehmen. Und dann sind wir dort, wo wir nicht hinwollen: Wer genug Geld hat, kann sich einfach legal so viel Wohnraum kaufen, wie er möchte – aber etwa junge Familien, die mit wenig Budget auf Wohnraumsuche sind, schauen durch die Finger. Das wäre der Gipfel der Ungerechtigkeit!“

AK: Zweitwohnungsverbot muss bleiben

Die Salzburger Arbeiterkammer spricht sich - nach Begutachtung des Gesetzesentwurfs zur neuen Raumordnung – in ihrer Stellungnahme ausdrücklich für die Beibehaltung des allgemeinen Verbotes von Zweitwohnungen außerhalb von Zweitwohnungsgebieten aus. „Denn die Wohnbevölkerung muss klaren Vorrang gegenüber Zweitwohnungswünschen haben“, bekräftigt Pichler.

Im Detail: Mit dem neuen Raumordnungsgesetz wird das Land das Zweitwohnungsverbot nur mehr in den 29 Zweitwohnsitz-Beschränkungsgemeinden aufrechterhalten. In der Stadt Salzburg und den übrigen Gemeinden wird es vom Land her keine Beschränkungen mehr geben. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen diese Gemeinden Zweitwohnsitz-Beschränkungsgebiete verordnen: Entweder Flächen werden für einen ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarf benötigt oder nachteilige Auswirkungen auf die Siedlungs-, Sozial- oder Wirtschaftsstruktur sind zu befürchten.

Wohnungssuchende und Tourismus als Verlierer

Edgar Atzmanstorfer, AK-Experte für Raumordnung: „Das bedeutet für die Gemeinden einen erheblichen Aufwand für die erforderliche Grundlagenarbeit, verbunden mit dem hohen verfassungsrechtlichen Anfechtungsrisiko des verordneten Beschränkungsgebietes. Für die AK Salzburg ist es also nicht nachvollziehbar, dass selbst die Stadt Salzburg und der umgebende Zentralraum keinen Beschränkungen des Landes für Zweitwohnungen mehr unterliegen sollen.“

Auch der geplante „Ablasshandel“ bei Zweitwohnungen ist für die AK problematisch. Pichler: „Die Frustration der Bürgermeister ist aufgrund der schwierigen Durchsetzung der Zweitwohnungsbeschränkungen verständlich. Allerdings ist die Schlussfolgerung, Legalisierung der Zweitwohnungen und Bezahlung einer Abgabe, für uns in keiner Weise vertretbar. Denn das Problem der Wohnraumversorgung der heimischen Bevölkerung zu vertretbaren Preisen bleibt damit ungelöst. Auch die Interessen der Tourismuswirtschaft bleiben auf der Strecke, denn mehr Zweitwohnungen bedeutet weniger Bettenbelegungen in den Hotels.“

legalisierung unrechtmässiger zweitwohnungen?

Auch dort, wo das Land weiterhin Beschränkungen für Zweitwohnungen vorsieht, gibt es eine Lücke im Gesetzesentwurf: Die Ausnahmebestimmung für Wohnungen, die bereits vor Erlassung der Beschränkungsverordnung als Zweitwohnsitz verwendet wurden, könnte zu einer Legalisierung unrechtmäßiger Zweitwohnungen führen. „Zum einen weil die Formulierung dieser Ausnahmebestimmung nicht auf die rechtmäßige Nutzung der Wohnung abzielt und zum anderen, weil darin keine Übergangsbestimmungen bis zur Erlassung einer neuen Beschränkungsverordnung enthalten sind“, erklärt der AK-Experte Atzmanstorfer.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde eine schriftliche Anzeige bei der Gemeinde genügen, um einen unrechtmäßigen Zweitwohnsitz ganz einfach zu legalisieren. Atzmanstorfer: „Damit konterkariert das Land die im Gesetzesentwurf vorgesehenen verbesserten Maßnahmen gegen unrechtmäßige Zweitwohnungen.“


Quelle: AK Salzburg



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