Wohnen bleibt Dauerbrenner - Beratungen werden immer Komplexer

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Arbeiterkammer Salzburg
14 Mär 09:01 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Bilanz der AK-Konsumentenberatung 2016: Über 1 Million Euro erkämpft

Die Bilanz des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer für das Jahr 2016: Über 22.500 Beratungen, das ergibt eine Steigerung von 8 Prozent. Die Top-Themen bleiben Wohnen, Waren, Dienstleistungen und Telekommunikation. Der Trend zu rechtlich zunehmend komplexeren Beratungen setzt sich fort. Wer mit der Miete im Rückstand ist, wird heute schneller vor die Tür gesetzt als früher. Probleme mit Internetbetrug und unseriösen Geschäftemachern bleiben ebenfalls an der Tagesordnung. AK-Präsident Siegfried Pichler: „Unsere Beraterinnen und Berater tragen zu einem leistbaren und gerechten Leben bei – und sorgen dafür, dass die Menschen für ihr sauer verdientes Geld auch etwas bekommen und nicht über den Tisch gezogen werden.“

Die Schieflage zwischen Herstellern, bzw. Händlern und Verbrauchern auszugleichen, also Salzburgs Konsumentinnen und Konsumenten vor Abzocke zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie zu ihrem Recht kommen, gehört ebenso zur Aufgabe der Arbeiterkammer wie für die politischen Interessen der Arbeitnehmer im Land einzutreten. Die Bilanz des AK-Konsumentenschutzes für das Jahr 2016 kann sich sehen lassen. 22.522 Mal wurde mit Rat und Tat geholfen – das ist um 2.500 Mal oder acht Prozent mehr als im Jahr 2015. In einem Drittel der Fälle im persönlichen Gespräch, ansonsten telefonisch oder per E-Mail. „Dabei konnten unsere Beraterinnen und Berater im vergangenen Jahr in 2.105 Fällen 1.072.540 Euro außergerichtlich für die Menschen im Bundesland Salzburg erkämpfen", zieht AK-Präsident Siegfried Pichler eine stolze Bilanz.

Fragen und Probleme bei Wohnen bleiben dauerbrenner

Die Top-Themen der AK-Konsumentenberatung 2016: Wohn- und Mietrecht mit 6.775 Beratungen, der Telekommunikations- und Warenbereich gemeinsam mit über 5.500 Beratungen sowie sonstige Dienstleistungen mit rund 2.500 Beratungen. Dahinter folgen Versicherungen, Finanzdienstleistungen mit etwa 3.300 oder der Freizeitbereich mit jeweils rund 1.700 Anfragen jährlich.

beratungen immer komplexer – unverständliche klauseln

Der bereits in den Vorjahren bemerkbare Trend hin zu komplexeren Beratungen hat sich auch 2016 fortgesetzt: Etwa im Rahmen der Wohn- und Mietrechtsberatung gehen rechtlich einfachere Beratungen, wie beispielsweise die Frage nach Kündigungsfristen zurück. „Leider müssen wir immer öfter feststellen, dass Mietzinsrückstände noch rascher zu Mietvertragsauflösungen führen, immer schneller werden heutzutage Räumungsklagen eingebracht“, berichtet Angela Riegler, Leiterin der AK-Konsumentenberatung, aus der täglichen Beratungspraxis, „das erhärtet den Verdacht, dass sich viele Menschen das Wohnen in Salzburg nicht mehr leisten können.“

Auffällig war auch, dass vermehrt Mietverträge von Professionisten erstellt werden. Für die Mieterinnen und Mieter wird es daher immer schwieriger, die Bedeutung der Klauseln zu verstehen. Das zeigt sich auch bei den Anfragen: 2016 gab es vermehrt Nachfragen wegen Erhöhung des Mietzinses, des Betriebskostenakontos und der Kaution. Viele Anfragen betrafen auch die Auflösung von Mietverträgen, Maklerverträge und die Willensbildung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Fragen zu Mietzinsminderung, Erhaltung der Mietwohnung und Fragen zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen spielten ebenfalls eine große Rolle, genauso wie Klauselprüfungen im Zusammenhang mit Mietverträgen bzw. Kauf- und Bauträgerverträgen.

Wohnen nach wie vor exorbitant teuer – forderungen der ak

Wohnen in Salzburg ist und bleibt extrem teuer. Durchschnittliche Mietpreise inklusive Betriebskosten lagen in der Stadt Salzburg im Jahre 2015 bei 14,01 Euro pro Quadratmeter. Im Land Salzburg stiegen die Mieten im Jahresvergleich 2014 auf 2015 um 3,7 Prozent - von 11,69 pro m2 im Jahre 2014 auf 12,12 Euro pro m2 im Jahre 2015.

AK-Präsident Pichler: „Wir brauchen dringend verstärkte Investitionen in die Bauwirtschaft, um ein ausreichendes Angebot an leistbaren Wohnungen zu schaffen. Und obwohl sich die Situation am Wohnungsmarkt weiter verschärft hat, werden unsere bereits jahrelang immer wieder erhobenen wohnungspolitischen Forderungen nicht berücksichtigt“, nämlich:

  • Einheitliches Mietrecht für alle Mietverhältnisse, bis auf wenig sachlich begründete Ausnahmen
  • Senkung der Betriebskosten
  • Abschaffung der Mietvertragsvergebührung
  • Klare Regeln um Mieten zu begrenzen
  • Maklerprovisionen sollen die Erstauftraggeber tragen
  • Abschaffung der Befristungsmöglichkeiten außer bei Eigenbedarf von Vermieterseite

„Der Weg zu leistbarem Wohnen führt über größtmögliche Vereinheitlichung der Rechtsbestände, damit einhergehend einer besseren Verständlichkeit für die Rechtsanwender bei transparenter gesetzlicher Ausgestaltung, zusammen mit unbedingt nötigen gesetzlichen Mietpreisobergrenzen“, fasst Konsumentenschützerin Riegler zusammen.

wenn es ums geld geht…

Neben Fragen der Zinsen von Altverträgen bei Bausparkassen und Fragen zum Thema Negativzinsen – in beiden Fällen laufen noch Musterprozesse und –klagen – war die Bankomatgebühr einer der Aufreger des Jahres 2016. Zur Erinnerung: Die Firma Euronet, die Geldausgabeautomaten aufstellt, verlangte pro Behebung von diesen Automaten von den Kundinnen und Kunden 1,95 Euro.


Und zahlreiche Banken in Österreich bitten ihre Kunden für Behebungen per Bankomaten von Drittbanken mittels diverser Kontopakete zur Kasse. „Aus unserer Sicht ist das nicht in Ordnung, weil Bankkunden ohnehin schon Kontogebühren bezahlen und daher nicht zusätzlich durch Behebungen vom Bankomaten belastet werden sollen“, sagt Riegler.


Leider immer wieder: Beschwerden von Konsumenten, bei denen via Phishing-Mails oder eines Trojaners ungerechtfertigte Abbuchungen vom Konto erfolgen. Bedauerlicherweise verweigern Banken bei Beschwerden darüber ihre Hilfe - mit der Begründung, dass die geschädigten Kundinnen und Kunden ihre Sorgfaltspflicht grob vernachlässigt haben.

Der Klassiker: Ärger im Urlaub

Es fällt auf, dass Fluglinien immer weniger bereit sind, den Konsumenten zustehende Ausgleichsleistungen im Zuge von Flugannullierungen oder -verspätungen zu bezahlen. „Nach wie vor ein Thema ist die schlechte Erreichbarkeit der Unternehmen bei Online-Flug- und Reisebuchungen. Es finden sich auf diversen Online-Buchungsplattformen und auch Airline-Internetseiten oft keinerlei Adress- und Kontaktdateninformationen“, kritisiert Riegler.

Dauerbrenner sind zudem Ausstattungsmängel oder Verschmutzungen im gewählten Hotel. Sei es, dass zugesagte Einrichtungen fehlen, wie beispielsweise ein Pool oder dass dieser nicht benutzt werden kann.

nepp und abzocke sterben nicht aus

Im Jahre 2016 kam es wieder vermehrt zur Internetabzocke. Die häufigsten Beschwerden betrafen Routenplaner. Viele Anfragen sind auch im Telekombereich zu Drittanbieterkosten zu verzeichnen. Dabei handelt es sich um Abo-Modelle oder Einmalkäufe, die nicht vom Telekommunikationsbetreiber, sondern von Dritten angeboten werden. So wie in folgendem Fall:

Frau M. fiel aus allen Wolken, als ihr eine Handyrechnung über 600 Euro ins Haus flatterte. Die Rufnummer wird von ihrem 11-jährigen Sohn verwendet und angeblich seien die Kosten wegen eines Handyspiels, das 36mal gekauft wurde, entstanden. Der Einzelgesprächsnachweis zeigte, dass an zwei Tagen mehrmals solche In-App-Käufe getätigt wurden. Mit dem Telekommunikationsanbieter wurde seitens der Arbeiterkammer zunächst ein Mahnstopp bis zur nächsten Rechnung vereinbart. „Aufgrund unserer Intervention wurde vom Drittanbieter der Betrag in der Höhe von 600 Euro zurückbezahlt“, berichtet Riegler.

2016 gab es vermehrt Probleme mit Unternehmen, die Anzeigen bei Facebook schalten. Sobald User den Link anklicken, oft auch nur nach Eingabe ihrer Daten und ohne Kaufabsicht, wird bereits von kostenpflichtigen Verträgen ausgegangen.

Unzulässige Vertragsverlängerungen führten zu vielen Anfragen hinsichtlich der Partnerbörse „Parship“. Zum rechtlichen Hintergrund: Konsumenten müssen rechtzeitig vor der Verlängerung eines Vertrages einen gesonderten Hinweis erhalten, der ihnen die kostenpflichtige Vertragsverlängerung bei Nichtkündigungen klarmacht. Die E-Mails, die Konsumenten von Parship erhielten, waren lediglich mit „Nachricht zu Ihrem Profil“ bezeichnet und als „Neuigkeiten zur Mitgliedschaft“ deklariert. Erst durch klicken auf mehrere Links und einloggen in den Mitgliederbereich wurde ersichtlich, dass eine automatische Vertragsverlängerung erfolgen wird. Und das ist aus Sicht der AK eine unzulässige Vorgangsweise.

Immer wieder gibt es Ärger mit unseriösen Schlüsseldiensten, wo die „Ausgesperrten“ in ihrer momentanen Notsituation mit überhöhten Rechnungen konfrontiert werden.

Ein Problem, das auch in Salzburg auftauchte, waren Forderungsschreiben eines Inkassobüros mit Grazer, bzw. Wiener Adresse (EK Flex BV). Gefordert wurden fast 300 Euro - aus den Forderungsschreiben war aber weder ersichtlich, für welches Unternehmen das Inkassobüro tätig wurde, noch für welche Leistungen die Betroffenen bezahlen sollten.

marktbeobachtung hat preisunterschiede im visier

Auch 2016 wurden im Rahmen der AK-Marktbeobachtung zahlreiche Preiserhebungen durchgeführt, um den Menschen eine Hilfestellung, bzw. Orientierungshilfe in Sachen Lebenshaltungskosten zu geben. AK-Präsident Siegfried Pichler: „Insbesondere die regelmäßigen Preiskontrollen unserer Konsumentenschützer zeigen, dass das Leben in Salzburg ein teures Pflaster ist. Vor allem Wohn- und Lebenshaltungskosten setzen vielen Menschen zu. Die Leute müssen immer mehr Geld aufwenden, um sich das tägliche Leben überhaupt leisten zu können.“

Beispiele für Erhebungen im Jahr 2016: Pelletspreise, Führerschein, Rabattangebote im Lebensmittelhandel, die Warenkörbe, Gastronomiepreise, Kosten für Reifenwechsel und Wintercheck oder die gewohnten quartalsmäßigen Treibstoff- und Heizkostenanalysen.

AK informiert am Weltverbrauchertag

Morgen, am 15. März 2017, ist Weltverbrauchertag. Diesen Anlass werden die AK-Konsumentenschützer nützen, um mit einer Verteilaktion auf Salzburgs Kreuzungen die Konsumenten über das Beratungsangebot der Arbeiterkammer zu informieren. Oft gehen nämlich Konsumenten von falschen Annahmen aus - etwa, dass es bei jedem Kauf ein Rücktrittsrecht gibt oder sie kennen schlicht und einfach ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht.


Quelle: AK Salzburg



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