Wohnbauförderungs-Novelle bringt Mietern Vorteile
Finanzielle Entlastung bei Wohnungsmietverträgen / Änderungen beim Mietzins ab 1. Juli 2018 möglich
Mit Jahresbeginn ist eine Novelle des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes in Kraft getreten. Sie bringt eine spürbare Entlastung für Mieterinnen und Mieter.
Durch die Novelle wird nun gesetzlich geregelt, dass für rund 12.500 Mietwohnungen, deren Errichtung auf Basis des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 oder 1990 (Zusicherung bis 31. Dezember 2005) vom Land Salzburg gefördert wurden, bei künftigen Zinsvereinbarungen mit den Banken nicht nur die Zinsminderung an die Mieter weitergegeben wird, sondern durch Laufzeitverlängerungen ein zusätzlicher Vorteil für die Mieter lukriert wird und so eine spürbare Senkung des Mietzinses erreicht wird.
Erste Änderungen in der Finanzierung und damit im Mietzins sind ab 1. Juli 2018 möglich. Derzeit laufen bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen und im Wohnbauförderungsreferat des Landes die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten, damit die notwendigen Änderungen der Förderungsverträge rechtzeitig ausgestellt werden können.
Quelle: Land Salzburg
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