Wintersport: Für Rettung vom Berg eigene Versicherung abschließen

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04 Feb 15:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Schifahrer, Snowboarder und Tourengeher aufgepasst! Bei Unfällen im alpinen Gelände können Sportlern und Sportlerinnen Kosten für Flugrettungstransporte entstehen. Die OÖGKK empfiehlt Versicherten, im Voraus zu prüfen, ob sie einen Unfallversicherungsschutz haben - etwa durch eine Kreditkarte oder Vereins-mitgliedschaft.

Freizeitunfälle im Gebirge bezeichnet man als „Unfälle in Ausübung von Sport und Touristik am Berg“. Solche Unfälle passieren gerade in der Schisaison häufig. Wie sind Flugrettungstransporte am Berg per Hubschrauber nun geregelt, egal ob im Winter oder Sommer? Für diese Frage gibt es eine ganze Reihe rechtlicher Bestimmungen, jeder Einzelfall muss betrachtet werden. Hier die wichtigsten Grundsätze für Versicherte:

  • Eine Bergung aus alpinem Gelände wird in der Regel nicht bezahlt. Unter Bergung versteht man den Transport ins Tal bzw. an einen Ort, von dem aus man leicht ins Tal kommt, etwa eine Seilbahnstation. Ob die Bergung per Hubschrauber oder durch ein Rettungsteam erfolgt, spielt dabei keine Rolle.

  • „Unter bestimmten Bedingungen gewährt die OÖGKK bei Unfällen am Berg jedoch einen Pauschalbeitrag zu einem Flugrettungstransport, nämlich dann, wenn es sich nicht um eine bloße Bergung aus Bergnot handelt, sondern um einen Krankentransport einer verletzten Person“, so OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer. Dabei müssen die Verletzungen so schwer sein, dass ein Flugrettungstransport auch im Tal notwendig wäre. Trotz des Pauschalbetrags können dem Versicherten bei Unfällen aber immer noch Kosten von mehreren tausend Euro durch den Hubschraubereinsatz entstehen.


Um hohe Kosten bei einem Bergunfall zu vermeiden, sollten Sportler und Sportlerinnen selbst im Vorfeld eine Unfallversicherung abschließen: „Wichtig ist, das Kleingedruckte zu lesen um sicherzustellen, dass ein Transport ins Tal bzw. ins Krankenhaus im Notfall bezahlt wird“, so OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Auch über die Mitgliedschaft bei gewissen Organisationen kann man einen Unfallversicherungsschutz erwerben, z. B. Naturfreunde, Alpenverein, Autofahrerclubs (ARBÖ, ÖAMTC) etc.

Im Jahr 2015 übernahm die OÖGKK in Summe (nicht nur Bergunfälle) 841 Mal die Kosten für einen Rettungshubschraubereinsatz für ihre Versicherten und wendete dafür rund 947.000 Euro auf. Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht abschließend vor.


Quelle: OÖ Gebietskrankenkasse



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