Winterradeln ist gesund

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Foto: Land Salzburg/Monika Rattey
08 Jän 16:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Tipps für sicheres und gesundes Winterradeln: Wer im Winter radelt ist weniger oft krank

Radfahren im Winter ist gesund, Immunsystem und Abwehrkräfte werden gestärkt und man ist fitter. "Jene Berufstätige, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, sind weniger krank", so Ursula Hemtsberger, Radverkehrskoordinatorin des Landes, die nützliche Tipps für wintertaugliches Radfahren gibt.

Eine Mobilitäts- und Gesundheitsstudie zeigt auf, dass "Ganzjahres-Radlende" weniger häufig krank sind, wie Autofahrer und Nutzer des öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), nämlich zwei Tage pro Jahr weniger als Auto- und ÖPNV-Nutzer. Aufgezeigt wurde auch, dass bei Ganzjahresradelnden das Wohlbefinden am höchsten ist – sie haben einen "Well-Being-Score" von 61 im Vergleich zu 55 bei den Autofahrenden und 52 bei den ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern.

Was macht ein Rad besonders wintertauglich?

  • Nabenschaltung: Die Nabenschaltung ist wartungsarm, weil das Schaltgetriebe in der Hinterradnabe geschützt untergebracht ist.

  • Nabendynamo: Auch bei Nässe zuverlässiges Radlicht.

  • Schutzblech: Kotschützer verhindern bzw. reduzieren Verschmutzungen bei Regen und Schneematsch.

  • Ketten und Riemen: Im Kettenkasten ist die Kette komplett vor Regen und Schnee geschützt und damit verlängert sich deren Lebensdauer. Zahnriemen, die moderne, wartungsfreie Alternative zur Kette, braucht nicht geschmiert zu werden.

  • Pannenschutz-Reifen: Damit wird das Risiko eines Patschens deutlich reduziert.

Mehr Rücksichtnahme

Der Appell an Autolenkende: "Es empfiehlt sich, ausreichend seitlichen Sicherheitsabstand zu halten, wenn man Radfahrende mit dem Pkw überholt. Der überholte Radfahrende könnte auf der schneeglatten oder eisigen Fahrbahn ins Rutschen kommen. Ärgern Sie sich nicht über Radelnde, die bei Schneefahrbahn auf den Hauptstraßen unterwegs sind: Da die Nebenstraßen nicht so gut geräumt sind, weichen auch Radelnde auf die weniger schneereichen Straßen aus. Die Benützungspflicht von Radwegen für die Radelnden ist dann aufgehoben, wenn die Benützung für Radfahrende nicht zumutbar ist, also zum Beispiel der Schnee dort abgelagert wurde", so Hemetsberger.


Quelle: Land Salzburg



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