Wien: Schulsperre der Rudolf Steiner Schule wegen Masernverdacht

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Wien
04 Mär 09:54 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Aufgrund mehrerer Meldungen von erkrankten Kindern wurde seitens des Stadtschulrates die Rudolf Steiner Schule in Wien geschlossen. Das Gesundheitsamt der MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) ermittelt derzeit in der Schule, um den Impfstatus aller Kinder und des Schulpersonal sowie die genaue Anzahl der erkrankten Kinder zu bestimmen. Für die endgültige Bestätigung eines Masernausbruchs muss der labordiagnostische Befund abgewartet werden, da es sich bei Symptome mit Hautausschlag auch um Röteln handeln kann.

Der Magistratsabteilung 15 wurde am Mittwoch durch einen behandelnden Arzt von einem Erkrankungsfall einer Schülerin informiert. Im Zuge der ersten Erhebungen wurde nach Angabe der Schule bekannt, dass möglicherweise mehrere Kinder erkrankt sind.

Da keine Impfdokumentation in der Schule aufliegt, muss nun das Gesundheitsamt mit allen Schülern und Schülerinnen bzw. deren Eltern Kontakt aufnehmen und den Impfstatus erheben. Außerdem ist bei jenen Kindern, die möglicherweise erkrankt sind, der Erkrankungsbeginn und die infektiöse Phase zu ermitteln. Dann können die Kontaktpersonen mit einem Infektionsrisiko bestimmt werden. Mit gesundheitsbehördlicher Anordnung können Schüler und Schulpersonal ohne Impfschutz die Schule für die Dauer des möglichen Erkrankungsrisikos und der Ansteckungsgefahr für andere Personen nicht besuchen und müssen zu Hause bleiben.

Abhängig von den Ergebnissen der derzeit laufenden Erhebungen wird in Zusammenarbeit mit der Schuldirektion die Erfordernis der Schulschließung oder deren Aufhebung festgelegt. Unter der Wiener Telefonnummer 01/ 4000- 87120 hat die Magistratsabteilung 15 ein Infotelefon für die Betroffenen eingerichtet.

Masern ist eine meldepflichtige Erkrankung

Masern zählt zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Jeder Verdachts- oder Erkrankungsfall ist vom behandelnden Arzt/Ärztin bei der Gesundheitsbehörde anzuzeigen. Diese ermittelt nach Befragung der erkrankten Person die mögliche Ansteckungsquelle sowie Kontaktpersonen, die ein Infektionsrisiko hatten und setzt verschiedene Maßnahmen, um die Ausbreitung der Infektion zu begrenzen. Diese können beispielsweise befristete Kontaktverbote, die Absonderung in der Wohnung oder Impfangebote sein.

In den letzten drei Jahren wurden der Gesundheitsbehörde in Wien 89 Masern Erkrankungsfälle gemeldet, wobei das Jahr 2015 mit 59 Fällen die höchste Erkrankungsrate und das Jahr 2016 mit 7 Fällen die geringste aufweist. Im heurigen Jahr wurden bislang 3 Fälle gemeldet.

Gegen Masern und Röteln schützt eine zweimalige Impfung, die für alle Personen jeden Alters in den öffentlichen Impfstellen der MA 15 oder bei Allgemeinmedizinern, die beim Gratisimpfkonzept mitwirken, kostenlos erhältlich ist. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Homepage der MA 15 unter: www.gesundheitsdienst.wien.at

Wie äußert sich Masern

Masern ist eine hochansteckende Viruserkrankung und beginnt ca. 8 bis 12 Tage nach der Ansteckung meistens mit einem grippeähnlichen Vorstadium mit Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung. Ca. vier bis fünf Tage später tritt ein Hautausschlag auf, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich über den gesamten Körper ausbreitet. Die Temperatur, die über 39 °C erreichen kann, fällt nach einer Woche wieder ab. Die Erkrankten sind ca. vier Tage vor Auftreten des Hautausschlags bis ca. vier Tage danach ansteckend. Komplikationen können bakterielle Infektionen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung sein. Eine Masernerkrankung hinterlässt einen lebenslangen Schutz. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch. Eine an Masern erkrankte Person scheidet das Masernvirus mittels Sekret der oberen Atemwege beim Sprechen, Husten oder Niesen aus. Eine spezifische Masern-Therapie gibt es nicht.

Der beste Schutz vor einer Infektion bietet eine Masern Schutzimpfung.


Quelle: Stadt Wien



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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