Wenn einer ein Haus baut …

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Wirtschaftskammer Oberösterreich
29 Mär 09:16 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Bauinnungsmeister Hartl warnt: Auch der private Häuslbauer haftet für Unterentlohnung entsandter ausländischer Bauarbeiter

Seit Jänner ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. Was nach einem reinen Regelwerk für Unternehmen klingt, wirkt auch für den privaten Bauauftraggeber. Gemeint ist hier die neue Bauherrenhaftung. „Der private Häuslbauer, der beispielsweise eine tschechische Baufirma beauftragt, sollte sich das dreimal überlegen“, so Oberösterreichs Bauinnungsmeister Norbert Hartl. Denn seit 1. Jänner haftet auch der Private für die Unterentlohnung entsandter ausländischer Bauarbeiter. „Diese Haftung betrifft unsere Bruttolöhne und kann da­her durchaus geschmalzen ausfallen. Wer glaubt, er fährt günstig, weil er beispielsweise eine tschechische Firma engagiert hat, die ,unschlagbar günstig‘ zum halben einheimischen Preis an­ge­boten hat, wird ein böses Erwachen erleben“, warnt Hartl.

Aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer, können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber einlassen. Damit die Bauherrnhaftung schlagend wird, genügt es, dass das geplante Lohn- und Sozialdumping für den Auftraggeber erkennbar sein musste. „Ein halb so hohes Angebot der ausländischen Firma wird dabei zweifellos als Lohn- und Sozialdumping klassifiziert werden“, so Hartl. Auch die Durchsetzbarkeit der Ansprüche für unterentlohnte ausländische Arbeitskräfte wurde neu geregelt und massiv beschleunigt. Der betroffene Arbeitnehmer muss binnen acht Wochen seinen Anspruch anmelden: Das kann er kostenlos bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und -Abfertigungskasse (BUAK). „Damit werden auch die Zahlungen um einiges schneller fällig“, nennt Hartl einen weiteren Grund, warum billig nicht unbedingt günstig sein muss.

Weiters geht die Definition von Bauarbeiten über die „eigentlichen Bauarbeiten“ hinaus. Unter Bauarbeiten fallen u.a. Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung, Renovierung, Umbau und Abriss von Bauwerken, Aushub, Erdarbeiten, Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen, Einrichtung und Ausstattung oder Wartung und Instandhaltung (Maler- und Reinigungsarbeiten).

Grundsätzlich ist das oö. Baugewerbe nicht unzufrieden mit dem Lohn- und Sozialdumping-Be­kämpfungsgesetz. „Es sollte so besser gelingen, die zuletzt immer mehr gewordenen, unseriösen Firmen rascher vom Markt zu bringen und Wettbewerbsverzerrungen zumindest abzuschwächen“, betont Hartl. Dass dies notwendig ist, zeigen die Baustellen-Kontrolldaten der BUAK. Von Jänner bis November 2016 hat die BUAK 6867 in- und 1552 ausländische Firmen kontrolliert, bei den ausländischen erwies sich fast jede zweite als Lohndumping-Verdachtsfall, bei den inländischen nicht einmal jede hundertste.


Quelle: WKOÖ



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