Waldbrandgefahr deutlich zugespitzt

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Foto: Land Salzburg/Wolfgang Haupolter
07 Aug 21:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Einzelne Gewitter entschärfen Situation nicht / Sogar „falsch“ Parken kann gefährlich sein

Ein überhitzter Auspuff oder heiß gelaufene Bremsen reichen aus, um einen Waldbrand auszulösen. „Dürre Äste und Nadeln sind wie Zunder leicht entflammbar“, warnt Landesrat Josef Schwaiger. In der Stadt Salzburg, im Flachgau, Pinzgau und Lungau sind bereits entsprechende Waldbrandverordnungen in Kraft. Rauchen und Feuermachen in Wäldern sowie in den Gefährdungsbereichen rund um sie ist ab sofort verboten. Die Strafen können mit bis zu 7.720 Euro sehr hoch ausfallen.

Der trockene Frühling und heiße Sommer haben zu einer sehr hohen Brandgefahr in Salzburgs Wäldern geführt. Und der August verspricht derzeit keine deutliche Entschärfung. „Einzelne Gewitter reichen nicht aus, den völlig ausgetrockneten Waldboden ausreichend zu durchfeuchten. Ein Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Unbedachtes Hantieren mit Zigaretten, offenen Feuern, Feuerwerkskörpern, aber auch Funkenflug aus einer befestigten Feuerstelle können fatale Folgen haben“, so Ludwig Wiener von der Landesforstdirektion.

Folgende Verhaltensmaßregeln sollten unbedingt eingehalten werden:

  • Absolut kein Feuer im Wald, auch in ausgetrockneten Bächen oder Flüssen, die gern als Grill- oder Lagerfeuerplatz aufgesucht werden.

  • Wald- und Zufahrtswege nicht blockieren. Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken. Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark, deswegen nur ausgewiesene Parkflächen benutzen.

  • Bei Wind ist wegen der Funkenfluggefahr der Gefährdungsbereich von Wäldern entsprechend weiter. Sogar Funken von heiß gelaufenen Bremsen eines Fahrzeuges können Waldbrände verursachen.

  • Auch Kerzen oder Fackeln sind offenes Feuer und daher brandgefährlich. Verboten sind auch Flammen in fest eingerichteten Feuerstellen auf Campingplätzen oder Hausgärten, wenn Wälder durch Funkenflug gefährdet werden können.

  • Kein Rauchen oder Entzünden von Feuerzeugen oder Streichhölzern.

  • Feuerwerkskörper dürfen nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abgefeuert werden.

  • Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr verständigen und in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um sie bei Bedarf einweisen zu können.


Quelle: Land Salzburg



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