Wahlkampf-Affäre: Kein Ermittlungsverfahren gegen Gerald Fleischmann
Anzeige gegen den Sprecher des Außenministers enthält keinen Anfangsverdacht einer Straftat
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt, dass gegen den Sprecher des Außenministers, Gerald Fleischmann, im Zusammenhang mit der Wahlkampf-Affäre kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Der Anzeige lag der Vorwurf zu Grunde, dass Fleischmann Peter Puller Geld für Informationen über den Wahlkampf eines politischen Mitbewerbers geboten habe.
Die Vorwürfe in der Anzeige wurden umfassend rechtlich geprüft, ein von Amts wegen zu verfolgendes gerichtlich strafbares Verhalten waren diesen jedoch nicht zu entnehmen.
Da es sich um eine Angelegenheit von besonderem öffentlichen Interesse handelt, hatte die zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht über die beabsichtigte Enderledigung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, zu erstatten. Auf Grund des im vorliegenden Fall zweifelsfrei anzunehmenden außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit war auch der Weisungsrat zu befassen, der gegen das Vorhaben keine Bedenken äußerte.
Quelle: Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
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