WKOÖ begrüßt Deregulierung an oö. Seen

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Wirtschaftskammer Oberösterreich
17 Jun 17:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Weitere Entbürokratisierung im Seeuferbereich spart Zeit, Geld und unnötige Verfahren bei Behörden und bei Betrieben

Das OÖ Naturschutzgesetz sieht einen strengen Eingriffsschutz auf allen oö. Seen samt einem 500-Meter-Bereich vom Ufer landeinwärts vor. Bereits bisher gab es Ausnahmen in der 500-Meter-Seeuferschutzzone für dicht besiedelte Gebiete an Mondsee, Traunsee, Attersee sowie Zellersee. Diese Flächen sollen erweitert werden. Am Wolfgangsee und Hallstättersee sind derartige Ausnahmen erstmals vorgesehen.

WKOÖ-Vizepräsident Clemens Malina-Altzinger: „Die Wirtschaft begrüßt diesen Schritt zur weiteren Entbürokratisierung im Seeuferbereich! Das entlastet Betriebe von unnötigen Verfahren.“

In den Ortskernen entlang der Seen zieht sich der Naturschutz völlig zurück. Die Verantwortung in diesen sogenannten „grünen Zonen“ übernehmen die Gemeinden im Rahmen des Bauverfahrens. Für Bereiche mit einer geschlossenen Bebauung, den so genannten „roten Zonen“, werden Grenzen durch z.B. Gebäudehöhen gezogen. Sofern man sich innerhalb dieser Grenzen bewegt, benötigt man kein naturschutzrechtliches Verfahren.

Angelika Winzig, Obfrau der WKOÖ-Bezirkstellen Vöcklabruck: „Wir sehen die Ausweitung der Ausnahmeregelungen rund um Mondsee, Attersee und Zellersee sehr positiv. Dadurch werden Verfahren eingespart, ohne Standards zu senken. Investitionen können so rascher realisiert werden. Der Seeuferschutz wird berechenbarer.“

Gmundens WKOÖ-Bezirkstellenobmann Martin Ettinger: „Es ist sehr erfreulich, dass erstmals auch der Wolfgangsee und der Hallstättersee in den Genuss der Ausnahmebestimmungen kommen. Das spart Zeit und Geld, sowohl bei den Firmen als auch auf Behördenseite. Die Erweiterung der grünen Zonen rund um den Traunsee gibt Projektanten mehr Spielraum bei ihren Vorhaben.“

Malina-Altzinger abschließend: „Nach den sehr zu begrüßenden Vereinfachungen im OÖ Naturschutzrecht hoffen wir auf weitere Entbürokratisierungsschritte, zum Beispiel die Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzugs.“




Quelle: WKO Oberösterreich



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