Vorarlberg - "Schenkungszins": Land wird Urteil des Landesverwaltungsgesetz umsetzen
Verbot des Pflegeregresses gilt auch für Beschenkte; LH Wallner und LR Wiesflecker: Umsetzung im Sinne des Urteils
Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Vermögen von beschenkten Personen durch das Verbot des Pflegeregresses geschützt ist. "Das Land nimmt dieses Urteil zur Kenntnis und wird zukünftig auch im Sinne dieses Gerichtsentscheides vorgehen", sagen Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. Das bedeutet, dass das Verbot des Pflegeregresses auch für Beschenkte gelten wird.
Das neu beschlossene Verbot des Pflegeregresses untersagt den Zugriff auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen sind, und deren Geschenknehmer. Das Landesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass auch auf die gesetzlichen Zinsen einer geschenkten Sache nicht zugegriffen werden darf. Somit wird auch das Vermögen der Beschenkten durch das Verbot des Pflegeregresses geschützt.
Urteil wird umgesetzt
Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Wiesflecker betonen, dass die Landesregierung den Entscheid des Verwaltungsgerichts umsetzen werde. Man werde die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vornehmen, betonen beide.
Quelle: Land Vorarlberg