Vorarlberg: Raumplanungsgesetz – Rüdisser: "Befristete Widmung soll kommen"

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Vorarlberg
14 Apr 17:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesstatthalter: "Modell für aktive Bodenbeschaffung ebenso Thema" – Novelle zum Grundverkehrsgesetz soll Stärkung der Gemeinden bringen

"Die Einführung einer befristeten Widmung ist klares Ziel der bevorstehenden Raumplanungsnovelle", macht der für Raumplanung zuständige Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser klar. Erst kürzlich habe der Landtag in einem gemeinsamen Antrag einstimmig beschlossen, dass diese Möglichkeit in der Novelle des Raumplanungsgesetzes Eingang finden solle. Ebenso Thema sei ein Modell für einen Bodenfonds, sagt Rüdisser. Außerdem werde in einer Novelle des Grundverkehrsgesetzes, an der gerade gearbeitet werde, die Position der Gemeinden gestärkt. Damit seien wesentliche Forderung der Initiative "vau/hoch/drei" berücksichtigt, so der Landesstatthalter. Eine Infrastrukturabgabe für unbebautes, gewidmetes Bauland kommt für Rüdisser indes nicht in Frage.

Erst kürzlich haben sich alle Parteien im Landtag auf die Notwendigkeit einer Novelle des Raumplanungsgesetzes geeinigt, die neben anderen Punkten auch die Einführung der Möglichkeit einer befristeten Widmung beinhalten soll. Außerdem soll ein Modell entwickelt werden, das die aktive Bodenbeschaffung durch die öffentliche Hand (Land, Gemeinden) erleichtert. "Die befristete Widmung soll kommen", macht der Landesstatthalter deutlich. Eine wesentlich stärkere Rolle der Gemeinden, die von der Initiative gefordert wird, wird die Novelle zum Grundverkehrsgesetz bringen, versichert Rüdisser. Wenn jedoch die Forderung nach Beseitigung der Kategorie "Bauerwartungsland" artikuliert werde, so sei dies insofern zu relativieren, als dass die Gemeinden schon heute in der Lage wären, im Rahmen ihrer Kompetenzen, Bauerwartungsland rückzuwidmen, erklärt der Statthalter.

Der ins Spiel gebrachten Infrastrukturabgabe erteilt der Landesstatthalter eine klare Absage: "An der Belastungsschraube zu drehen, wäre der völlig falsche Ansatz. Abgesehen davon halte ich die Steuerungswirkung, die Befürworter der Abgabe zuschreiben, für hinterfragenswert".





Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung



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