Vorarlberg - Nach Dürre – Gantner: "Bund und Länder helfen geschädigten Betrieben"

Slide background
Agrarpolitischer Herbstauftakt mit Dürre-Maßnahmenpaket (im Bild v.l.: Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger, Bundesministerin Elisabeth Köstinger und Landesrat Christian Gantner)
Foto: © 2018 BMNT.gv.at
06 Sep 15:59 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesrat: "Bäuerliche Betriebe werden in dieser schwierigen Situation nicht im Stich gelassen"

Direktbeihilfen, Wiederaufforstungsprogramme und höhere Zuschüsse auf Versicherungsprämien: Mit einem 60 Millionen Euro schweren Maßnahmenpaket stehen Bund und Länder den dürregeschädigten bäuerlichen Betrieben zur Seite. Von Landesrat Christian Gantner wird die vereinbarte Soforthilfe vollumfänglich unterstützt: "Es muss klar sein, dass es um bäuerliche Existenzen geht. Was es braucht sind daher unbürokratische Beihilfen, um zusätzliche Belastungen möglichst umfassend abzufedern", so Gantner.



In den vergangenen Wochen hätte es einen ständigen Kontakt mit den Bäuerinnen und Bauern gegeben, so Gantner: "Dabei waren wir auch wiederholt vor Ort, um von der Lage ein Bild zu bekommen". In den Gesprächen habe man den Bäuerinnen und Bauern versichert, sie in dieser Extremsituation nicht im Stich zu lassen, bekräftigt der Landesrat: "Es wurde von Anfang an klargestellt, dass wir unsere bäuerlichen Betriebe in der schwierigen Situation nicht alleine lassen."

Schulterschluss von Bund und Ländern

Beim Agrarpolitischen Herbstauftakt im Rahmen der Welser Messe wurde heute, Donnerstag, in Anwesenheit der Landwirtschaftsreferenten der Bundesländer von Agrarministerin Elisabeth Köstinger und Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger das vereinbarte Dürrehilfe-Paket präsentiert, auf das sich Bund und Länder verständigt haben. "Es ist erfreulich, dass sich nun auch der Bund an der Unterstützung für dürregeschädigte Bäuerinnen und Bauern beteiligt. In den kommenden Tagen werden wir die räumliche Abgrenzung finalisieren, um die Mittel treffsicher zu den wirklich extrem betroffenen Betrieben zu bringen", erklärt der Landesrat.

Dürre-Maßnahmenpaket geschnürt

Das vereinbarte sogenannte "Maßnahmenpaket infolge Trockenheit für die Land- und Forstwirtschaft" sorgt über mehrere Schienen für die benötigte Hilfestellung:

  1. Anhebung der Prämienunterstützung für alle Elementarrisikoversicherungen von 50 auf 55 Prozent der Prämie, wobei die Finanzierung (bundesweiter Mehrbedarf 11,7 Millionen Euro) zu gleichen Teilen von Bund und Ländern erfolgt.
  2. Einführung eines neuen Prämiensystems für Tierausfallversicherungen mit einem Zuschuss von insgesamt 55 Prozent zur Versicherungsprämie; Bedeckung des Finanzbedarfs von ca. 5,5 bis elf Millionen Euro zu gleichen Teilen von Bund und Ländern.
  3. Stundung von maximal zwei Tilgungsraten und Laufzeitverlängerung bis maximal ein Jahr bei Agrarinvestitionskrediten (AIK).
  4. Zinsenzuschuss für Darlehen von Landwirtschaftsbetrieben in betroffenen Regionen zur Betriebsmittelbeschaffung in Höhe von 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro je Betrieb mit einer Laufzeit von drei Jahren.
  5. Schwerpunktprogramm für Sofortmaßnahmen zum Wiederaufbau bzw. zur Sicherung klimafitter Wälder nach Katastrophen (Borkenkäfer, Waldbrand) im Rahmen der Ländlichen Entwicklung im Umfang von 20 Millionen Euro.
  6. Schwerpunktprogramm für Wiederbewaldungen von Katastrophenflächen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung (15 Millionen Euro).
  7. Gewährung einer Direktbeihilfe für von Trockenheit betroffene tierhaltende Betriebe (Kühe, Schafe, Ziegen) in Grünland dominierten Regionen mit drohendem Verlust der wirtschaftlichen Grundlage infolge von Notverkäufen von Vieh; Zahlung pro Muttertier für Betriebe mit mindestens drei rauhfutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) 50 bis 75 Euro; Bedeckung des Finanzbedarfs (20 Millionen Euro) zu gleichen Teilen durch Bund und Länder
  8. Unterstützung für tierhaltende Betriebe, welche den Tierbestand aufgrund trockenheitsbedingtem Futtermangel stark abstocken mussten, durch Zahlung einer Ankaufsprämie für Kälber und Jungvieh bzw. Kalbinnen zur Wiederherstellung des Tierbestands

Bei den Maßnahmen 7. 8. sind die erwähnten Unterstützungsbeiträge gemeinsam mit anderen Beihilfen aufgrund der De-minimis-Regelung mit 15.000 Euro pro Betrieb und innerhalb von drei Jahren gedeckelt.

Landesrat Christian Ganter dazu: "In der derzeitigen Situation steht das Land Vorarlberg auf Grundlage der Landwirtschaftsstrategie 'Landwirt.schafft.Leben' weiterhin partnerschaftlich und mit Handschlagqualität zu seinen Bäuerinnen, Bauern und der bäuerlichen Jugend."





Quelle: Land Vorarlberg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg