Vorarlberg - LH Wallner: "Beste Rahmenbedingungen für musikalische Bildungsarbeit"

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Vorarlberg
11 Feb 15:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Land erstattet Musikschulen Fahrtkosten- und Fahrtzeitvergütungen in Höhe von mehr als 330.000 Euro

Zusätzlich zur bereits genehmigten Förderung an Gemeinden für Musikschulaufwendungen hat die Landesregierung neuerlich die Erstattung von Fahrtkosten- und Fahrtzeitvergütungen für jene Lehrkräfte beschlossen, die Musikschülerinnen und -schüler in anderen Sprengelgemeinden unterrichtet haben. Der Förderbetrag für die 2017 an zehn Musikschulen angefallenen Gesamtkosten beläuft sich auf mehr als 330.000 Euro, informiert Landeshauptmann Markus Wallner.

"Für die musikbegeisterte Jugend sollen optimale Rahmenbedingungen für eine fundierte Ausbildung bereitstehen", begründet der Landeshauptmann die kontinuierlichen Investitionen auf sehr hohem Niveau. Es müsse sichergestellt sein, dass weiterhin flächendeckend alle Kinder und Jugendlichen, die ein Instrument erlernen wollen, leichten Zugang zu den professionellen Strukturen haben: "Ein einfacher Zugang zu musikalischer Bildung ist Teil der kommunalen Grundversorgung. Daran soll sich auch künftig nichts ändern", stellt Wallner klar.

Ausgeprägtes Musikschulwesen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Vorarlberg ein Instrument erlernen, liegt nicht zuletzt aufgrund dieses klaren Bekenntnisses und der österreichweit höchsten Musikschuldichte weit über dem österreichischen Schnitt. An den 18 Musikschulen in Vorarlberg werden über 15.000 Kinder und Jugendliche unterrichtet. Rund 540 Musikpädagoginnen und Musikpädagogen sind an den Bildungsstätten beschäftigt. Allein von Landesseite wird das Musikschulwesen jährlich mit rund zehn Millionen Euro unterstützt. Zentrales Anliegen von Land und Gemeinden sei es, das gut entwickelte Musikschulangebot in allen Regionen aufrecht zu halten und das hohe Qualitätsniveau langfristig abzusichern, so Wallner.

Unterstützung für zehn Musikschulen

Folgende zehn Musikschulen erhalten eine Fahrtkosten- und Fahrtzeitvergütung: Am Hofsteig, Blumenegg/Großes Walsertal, Brandnertal, Bregenzerwald, Klostertal, Leiblachtal, Montafon, Rankweil, Tonart und Walgau.


Quelle: Land Vorarlberg



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