Vorarlberg: Ausbau ganztägiger Schulformen, Bildungsdirektionen, Kinderbetreuung, zweites Kindergartenjahr

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Foto: W.Micheli
23 Sep 08:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Mennel stellte Ergebnisse der Bildungsreferentinnen- und –referentenkonferenz vor

Der Ausbau ganztägiger Schulformen und die Verlängerung der Laufzeit der 15a-Vereinbarung für die Kinderbetreuung, die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres sowie die Vorbereitungen für die Einrichtung der Bildungsdirektionen waren Thema der heutigen (Freitag) Bildungsreferentinnen- und -referentenkonferenz in Schloss Hofen. Zukünftig soll es neben dieser Konferenz auf Länderebene eine eigene Referentinnen- und Referentenkonferenz für Elementarpädagogik geben.

Das Bildungsreformgesetz 2017, das im Juni vom Nationalrat beschlossen wurde, sieht vor, dass die Schulverwaltung in Österreich neu geregelt wird. Demnach wird künftig das gesamte Schulwesen in jedem Bundesland durch eine Bildungsdirektion vollzogen.

Die Einrichtung der Bildungsdirektion als gemeinsame Behörde des Bundes und des Landes bis Anfang 2019 stellt ein absolutes Novum dar. Für die unterschiedlichen Strukturen der Landesschulräte bzw. Stadtschulrat in Wien und der Schulabteilungen der Länder müssen nun gemeinsame Organisationsregelungen entwickelt werden. Zudem ist die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Die konkreten Umsetzungsschritte sollten daher rasch geklärt werden. In diesem Sinne fordert die LandesbildungsreferentInnenkonferenz eine rasche Abstimmung zwischen den Ländern und die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Ministerin Hammerschmid bezeichnete die Einrichtung der Bildungsdirektionen als „herausvordernd, aber machbar.“

Ausbau ganztägiger Schulformen

Ein Hauptthema war der Ausbau ganztägiger Schulformen, der in Vorarlberg hohe Priorität hat, wie Landesrätin Bernadette Mennel betonte: „In Vorarlberg sind bereits 32 Prozent der schulpflichtigen Kinder in Vorarlberg in einer ganztägigen Schulform. Damit hat sich die Betreuungsquote in den letzten zehn Jahren vervierfacht. Um diesen Weg fortsetzen zu können, braucht es die finanzielle Unterstützung durch den Bund.“ Diese werden durch das Anfang September in Kraft getretene Bildungsinvestitionsgesetz umgesetzt. Damit werden bis 2025 zusätzliche Mittel im Umfang von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die zum Großteil direkt vom Bund vergeben werden.

Mit dem Bildungsinvestitionsgesetz wurde der Grundstein für den Ausbau der Ganztagesschule gelegt, sagte Bildungsministerin Sonja Hammerschmid. Seitens der Länder wird kritisch gesehen, dass in den ersten beiden Jahren nur Zuschüsse für die Errichtung zusätzlicher Klassen in der verschränkten Form der Ganztagsschule gewährt werden sollen. „In Vorarlberg legen wir sehr viel Wert auf die Wahlfreiheit. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Eltern sich von einer ganztägigen Schule vor allem Flexibilität wünschen. Diese ist jedoch nur in der getrennten Form der Nachmittagsbetreuung möglich. Dem sollte auch im Gesetz mehr Rechnung getragen werden“, so Landesrätin Mennel. Zukünftig soll es neben dieser Konferenz auf Länderebene eine eigene Referentinnen- und Referentenkonferenz für Elementarpädagogik geben.

Zuschlag für Ausbau von Kinderbetreuung fix

Der Ministerrat hat sich am Mittwoch über den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung geeinigt und auch für das kommende Jahr die finanzielle Zusage gegeben. „Länder und Gemeinden können nun aufatmen“, sagte Landesrätin Mennel. Dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung steht durch die damit verbundene Rechts-, Finanzierungs- und Planungssicherheit nichts mehr im Weg. Mit der Einigung stellt der Bund wie schon 2017 auch für das Jahr 2018 für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung 52,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird von den Ländern und den Gemeinden kofinanziert, womit Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 100 Millionen Euro möglich sind.

Kinderbetreuung – zweites verpflichtendes Kindergartenjahr

Diskutiert wurde auch über die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres für alle 4-jährigen Kinder in Österreich. In Vorarlberg besuchen rund 97 Prozent der 4-jährigen Kinder einen Kindergarten, weitere drei Prozent sind in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Spielgruppe. Damit ist die Betreuungsquote bereits vollständig erfüllt. Seit 2010 besteht darüber hinaus eine Besuchspflicht für jene 4-Jährigen, die unzureichend Deutsch sprechen. „Eine Verpflichtung für alle 4-Jährigen hängt in erster Linie von der Finanzierung ab“, betonte Landesrätin Mennel: „Es muss von Seiten des Bundes sichergestellt werden, dass für ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“


Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung



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