Volkswagen erhält abschließende Genehmigung für 3.0L-TDI-V6-Vergleichsvereinbarung in den Vereinigten Staaten

Slide background
Volkswagen
17 Mai 18:53 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Die Volkswagen AG und die Volkswagen Group of America, Inc. (im Folgenden Volkswagen) haben heute bekanntgegeben, dass Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of California die abschließende Genehmigung für die Vergleichsvereinbarung erteilt hat, die zwischen Volkswagen und privaten Klägern zur Beilegung noch offener zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit etwa 78.000 betroffenen Fahrzeugen mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren in den USA getroffen wurde. Die privaten Kläger wurden in dem Verfahren von einem gerichtlich bestellten, sogenannten Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs' Steering Committee, PSC) vertreten.

Zur gleichen Zeit hat Richter Breyer außerdem einen Consent Decree genehmigt, den Volkswagen mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) für die Environmental Protection Agency (EPA) und dem Bundesstaat Kalifornien über das California Air Resources Board (CARB) sowie den kalifornischen State Attorney General vereinbart hatte. Darüber hinaus wurde auch die zwischen Volkswagen und der US Federal Trade Commission (FTC) getroffene Consent Order genehmigt. Alle drei Einigungen waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt gegeben worden.

Die finale Genehmigung des 3,0l-TDI-V6-Vergleichs ermöglicht es Volkswagen nunmehr, allen seinen Kunden mit betroffenen Fahrzeugen in den Vereinigten Staaten eine Lösung anzubieten.

„Der heutige Tag markiert den Abschluss einer Reihe an Vereinbarungen, die wir in den Vereinigten Staaten mit dem Ziel geschlossen haben, unser Versprechen gegenüber unseren Kunden, Händlern und der US-amerikanischen Öffentlichkeit zu halten: Wir bringen die Dinge für sie in Ordnung," sagte Hinrich J. Woebcken, Präsident und CEO der Volkswagen Group of America, Inc. „Volkswagens Bekenntnis zu den Vereinigten Staaten ist größer als je zuvor. Auf unserem Weg, ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität zu werden, spielt dieser Markt eine Schlüsselrolle und wir werden hier auch weiterhin investieren."


Hinweise an die Redaktionen:

Das 3,0l-TDI-V6-Vergleichsprogramm

Volkswagen wird mit der Umsetzung des 3,0l-TDI-V6-Vergleichsprogramms innerhalb der nächsten 15 Werktage starten. Kunden mit in Frage kommenden Fahrzeugen können ihre Ansprüche über das Online-Portal www.VWCourtSettlement.com oder über ein Formular in Papierform (erhältlich über www.VWCourtSettlement.com oder telefonisch unter 1-844-98-CLAIM) einreichen. Sobald ihr Antrag genehmigt ist, können die entsprechenden Kunden Termine mit designierten Fachleuten für Vergleichsprogramme vereinbaren, die den Standorten der Händlerbetriebe zugeordnet sind.

Im Rahmen des 3,0l-TDI-V6-Vergleichsprogramms hat Volkswagen unter anderem der Entrichtung einer Ausgleichszahlung an berechtigte Mitglieder der Sammelklägergruppe zugestimmt, sowie:

  • Einem für den Kunden kostenfreien Rückruf zur Anpassung von etwa 58.000 betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen der Modelljahre 2013-2016 der Marken Volkswagen, Audi und Porsche (ausgestattet mit sogenannten Generation 2-Motoren), sodass sie anschließend mit genau den Emissionsstandards in Einklang stehen, gemäß derer sie ursprünglich zertifiziert wurden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die US-Behörden geeignete Anpassungsmaßnahmen zur Herstellung von Konformität mit den entsprechenden Emissionsnormen („Emissions Compliant Repair") genehmigen.
  • Einem Rückkauf oder Angebot zur Inzahlungnahme im selben Wert bzw. einer Leasingrücknahme für etwa 20.000 in Frage kommende 3,0l-TDI-V6-Fahrzeuge der Modelljahre 2009-2012 der Marken Volkswagen und Audi (ausgestattet mit sogenannten Generation 1-Motoren). Alternativ, sofern von den US-Behörden genehmigt, kann der Stickoxid (NOx)-Ausstoß bei diesen Fahrzeugen auch mittels technischer Anpassungen substanziell verringert werden, sodass in Frage kommende Eigentümer und Leasingnehmer auch die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug zu behalten.
  • Einer Beitragszahlung von 225 Millionen US-Dollar an den Fonds für Umweltausgleichsmaßnahmen, der im Rahmen des von Volkswagen in den Vereinigten Staaten geschlossenen 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms eingerichtet wurde, um über die gesamte Lebensdauer von betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen verursachte, überschüssige Stickoxidemissionen vollständig zu kompensieren.
  • Als Teil der Vereinbarung mit Kalifornien außerdem einer Zahlung von 25 Millionen US-Dollar an CARB, um die Nutzung von Null-Emissions-Fahrzeugen in dem Bundesstaat unterstützen.

Volkswagen hat zugestimmt, bis zu etwa 1,2 Milliarden US-Dollar an Leistungen im Rahmen des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms zu zahlen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Teilnahmequote 100 Prozent beträgt, dass 100 Prozent aller in Frage kommenden Fahrzeuge der Generation 1 zurückgekauft werden, sowie, dass eine Anpassungsmaßnahme zur Herstellung von Konformität mit Emissionsnormen („Emissions Compliant Repair") für Generation 2-Fahrzeuge zur Verfügung steht. Volkswagen geht davon aus, betroffene Fahrzeuge der Generation 2 in Einklang mit genau den Emissionsstandards bringen zu können, gemäß derer sie ursprünglich zugelassen wurden. Sollte es Volkswagen nicht gelingen, zeitnah eine Genehmigung für eine Anpassungsmaßnahme zu erhalten, die die Herstellung von Konformität mit Emissionsnormen („Emissions Compliant Repair") bei in Frage kommenden Generation-2-Fahrzeugen erlaubt, wird das Unternehmen für diese Fahrzeuge einen Rückkauf oder eine Inzahlungnahme im selben Wert bzw. eine Rücknahme des Leasings anbieten. Zudem kann Volkswagen in diesem Fall die US-Behörden um Freigabe für technische Anpassungen ersuchen, mit denen Kunden eine erhebliche Verringerung der Stickoxid-Emissionen (NOx) ihres Fahrzeugs angeboten werden könnte.

Der Vergleich gilt für alle Fahrzeuge mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren der Modelljahre 2009-2016, die von den Marken Volkswagen, Audi oder Porsche in den Vereinigten Staaten vermarktet oder verkauft wurden. Die entsprechenden Fahrzeuge teilen sich wie folgt in zwei Generationen:

Fahrzeuge der Generation 1

Modell / Modelljahre

Volkswagen Touareg 2009-2012

Audi Q7 2009-2012

Fahrzeuge der Generation 2

Modell / Modeljahre

Volkswagen Touareg 2013-2016

Audi Q7 2013-2015

Audi A6, A7, A8, A8L, Q5 2014-2016

Porsche Cayenne Diesel 2013-2016

Die getroffenen Vereinbarungen sind gemäß ihrer Bedingungen nicht darauf ausgerichtet, Volkswagens Verpflichtungen im Rahmen der Gesetze oder Bestimmungen eines Rechtssystems außerhalb der USA zu beeinflussen oder in jenen Anwendung zu finden. Die Regelungen zu Stickoxid (NOx) Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge in den USA sind sehr viel strenger als in anderen Teilen der Welt und die Motorenvarianten unterscheiden sich ebenfalls erheblich. Dies macht die Entwicklung technischer Lösungen in den Vereinigten Staaten schwieriger als in Europa oder anderen Regionen der Welt.

Volkswagen in den USA

Die Volkswagen Group of America (VWGoA) ist eine hundertprozentige Tochter der Volkswagen AG, einem der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilfabrikant Europas. Die VWGoA betreibt ein Produktionswerk in Chattanooga, Tennessee und betreut das US-Geschäft einer weltweiten Familie an starken Marken wie Volkswagen, Audi, Bentley, Bugatti, Lamborghini und VW Credit, Inc. Das 1955 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Herndon, Virginia, beschäftigt in den USA ca. 6.000 Mitarbeiter und verkauft seine Fahrzeuge über ein Netzwerk von rund 1.000 Händlern.


Quelle: Volkswagen AG



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Vorarlberg

Redaktion Vorarlberg

Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

Weitere Artikel von Redaktion Vorarlberg