Vöcklabruck: Angeordnete Minusstunden vom Urlaub abgezogen - AK erkämpft Nachzahlung für Vöcklabrucker Lehrling

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13 Jän 12:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Mit einem skurrilen Fall von vorenthaltenem Entgelt waren die Rechtsexperten/-innen der AK Vöcklabruck konfrontiert. Einem Lehrling aus dem Bezirk waren Minusstunden, die der Chef angeordnet hatte, nach der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses einfach vom noch offenen Urlaub abgezogen worden. Die AK setzte für die junge Frau die Zahlung einer Urlaubsersatzleistung von 2.000 Euro durch.

„Urlaub ist Urlaub. Minusstunden dürfen nicht einseitig als Urlaub gewertet werden – nicht, wenn sie auf Gleitzeitkonten stehen, und schon gar nicht, wenn sie vom Chef angeordnet werden. Der Abzug war also klar rechtswidrig“, erklärt dazu AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Eine junge Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck hatte drei Jahre lang eine Lehre zur Bürokauffrau in einem Hotel im Attergau absolviert. Vereinbart war eine normale 40-Stunden-Woche, wie bei Lehrlingen gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der vom Arbeitgeber eingeteilten Dienstpläne wurde die Frau jedoch weniger als 40 Stunden beschäftigt. Bei der Endabrechnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zog der Hotelier der jungen Frau die von ihm verursachten Minusstunden einfach vom nicht verbrauchten Urlaub ab, insgesamt 38,23 Arbeitstage!

Eine solche Vorgangsweise ist selbstverständlich rechtswidrig, da der Lehrling ja keineswegs freiwillig, sondern auf Anordnung des Chefs weniger gearbeitet hatte. In einem Schreiben an die Arbeiterkammer bezeichnete der Unternehmer die Forderung nach einer korrekten Bezahlung des nicht verbrauchten Urlaubs dennoch als „ungerecht“ und „aus menschlicher Sicht nicht fair“ und bot an, nur die Hälfte der Forderung zu begleichen.

Die AK ließ sich nicht beirren und erreichte nach mehreren Telefonaten und einem Schriftwechsel, dass der Unternehmer die Unhaltbarkeit seiner Position einsah und der jungen Frau etwas mehr als 2000 Euro als Ersatz für den nichtverbrauchten Urlaub nachzahlte.

Arbeitszeitkonferenz „Unsere Arbeit. Unsere Zeit.“

Nicht nur im AK-Rechtsschutz ist das Thema Arbeitszeit ein Dauerbrenner. Kaum eine Frage beschäftigt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr. Deshalb veranstaltet die Arbeiterkammer Oberösterreich gemeinsam mit mehreren Gewerkschaften nächste Woche eine große Arbeitszeitkonferenz im Linzer Design Center. Mehr als 400 Betroffene, Fachleute und Politiker/-innen aus dem In- und Ausland werden am 16. und 17. Jänner darüber diskutieren, wie es mit der Arbeitszeit weitergeht. Das detaillierte Programm finden Sie hier: ooe.arbeiterkammer.at .


Quelle: Arbeiterkammer OÖ



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