VfGH weist Antrag DER FREIEN SCHULEN auf Gleichstellung zurück

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VfGH weist Antrag DER FREIEN SCHULEN auf Gleichstellung zurück
Foto: Waldorfschule Wien Mauer
27 Mär 12:00 2017 von OTS Print This Article

Wien (OTS) - Für die freien Schulen war es ein Akt der finanziellen Notwehr. Der Verfassungsgerichtshof vertrat hingegen die Ansicht, zu früh angerufen worden zu sein, und fordert die Antragsteller ausdrücklich auf, Anträge auf Gewährung von Subventionen zu stellen. Damit werden die freien Schulen einmal mehr im Kreis geschickt, auf Kosten von 6.161 Schülern, die derzeit bundesweit an Schulen in freier Trägerschaft unterrichtet werden.

38 nichtkonfessionelle Privatschulen brachten im November 2016 einen Individualantrag auf rechtliche und finanzielle Gleichstellung mit konfessionellen Privatschulen beim Verfassungsgerichtshof ein. Der Antrag wurde zurückgewiesen, die Frage der Verfassungswidrigkeit wurde noch nicht untersucht. Vielmehr vertritt der VfGH die Meinung, dass alle 38 Antragsteller als Schulerhalter einen Bescheid auf Subventionen beantragen und erwirken könnten und von daher der VfGH noch nicht anzurufen ist. Die Absurdität dabei? Das Vorhaben hat null Aussicht auf Erfolg. Warum? Weil diese Anträge auf Vergütung von Personalkosten nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sinnlos sind, da kein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung besteht. Subventionen für Lehrer können nur beantragt werden, wenn der Finanzminister dafür Mittel bereitgestellt hat – was nicht der Fall ist. Daher wurden Anträge auf Zuweisung von Lehrerplanstellen sowie auf Zuweisung der erforderlichen Geldmittel bereits vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen, wie der Antrag einer Linzer Waldorfschule 2002 und der Antrag einer nichtkonfessionellen Privatschule in Wien 1993.

VfGH empfiehlt Sisyphus-Weg

„Es ist schon absurd, dass der VfGH selbst in seiner Begründung eine VwGH-Entscheidung zitiert, in der genau solche Anträge bereits zurückgewiesen wurden. Die Empfehlung lautet, dass sich 38 Schulen eine vorprogrammierte Abfuhr holen sollen, um dann ein Bescheidbeschwerdeverfahren anzustreben, das bereits von Schulen davor erfolglos angestrebt wurde. Angesicht der damit verbundenen Kosten ist das für die betroffenen Schulen eine weitere Belastung und beinahe zynisch“, sagt Rechtsanwalt Wolfram Proksch.

Das Ungleichgewicht in Zahlen

Während konfessionelle Privatschulen einen Rechtsanspruch auf Subventionen zur Deckung ihres gesamten Personalaufwands haben, werden nichtkonfessionelle Privatschulen lediglich mit jederzeit widerrufbaren Ermessensförderungen bedacht, die den Personalaufwand nicht annähernd decken. Die staatlichen Schulen werden etwa um das Zwölffache höher gefördert als freie Schulen. Auch die öffentlichen und konfessionellen Volksschulen gemeinsam werden um das Zehnfache höher gefördert als die freien Schulen, nämlich mit 7.300 Euro pro Schüler und Jahr versus den 750 Euro pro Schüler und Jahr an freien Schulen. Ziel des VfGH-Antrags war daher, dass der Bund – wie auch bei den konfessionellen Privatschulen – die Kosten für die Lehrer mit pädagogischer Ausbildung zur Gänze übernimmt.

Rückschlag, aber kein Ende des Kampfes um Gleichstellung

„Unsere Schulen leisten seit Jahrzehnten pädagogische Pionierarbeit. Das Aufbrechen der 50-Minuten-Einheiten, Schulautonomie und Ganztagsunterricht? In unseren Schulen längst erprobte Praxis! Wo wären all die Montessori-Einflüsse, wo wäre die Stärkenfokussierung in den staatlichen Schulen, wenn nicht die Freien Schulen diese Innovationen über Jahrzehnte angeschoben hätten? Aber ohne die finanzielle Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen ist der Schulbetrieb auf Dauer nicht mehr finanzierbar“, sagt Engelbert Sperl, Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule in Wien-Mauer.

Die rechtliche Ungleichbehandlung ist im Privatschulgesetz begründet, das im Jahr 1962 zu einem Zeitpunkt in Kraft trat, als es überwiegend konfessionelle Privatschulen und noch keine nichtkonfessionellen Privatschulen in freier Trägerschaft gab.

„Die Welt hat sich weiterbewegt, Gesetzgeber und Verwaltung ignorieren das aber. Wir werden die Schlechterstellung unserer Schulen aber weiterhin nicht akzeptieren und mit allen Mitteln bekämpfen. Noch in diesen Tagen werden unsere Schulen Förderbescheide beantragen und dann mit den Negativbescheiden ein Bescheidprüfungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anstreben “, kündigt Edgar Hernegger, der Elternsprecher des Waldorfbunds, an.


Quelle: OTS



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