Vergleich zeigt: Mieten sind in Kärnten am niedrigsten

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Kärnten
01 Jun 16:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Gemeinnütziger Sektor ist wichtigste Preisbremse – Kärntner Mietensenkungsprogramm wird fortgeführt – Appell an Bund, wirksame Mietpreisobergrenze einzuführen


Eine österreichweite Erhebung von Angebotsdaten auf Immobilien-Plattformen durch ImmobilienScout24 zeigt: in Kärnten mietet man am günstigsten. Während die Hälfte der neuen Mietwohnungen in Wien monatlich mehr als 1.000 Euro kosten, liegt dieser Wert in Kärnten bei unter 600 Euro pro Monat. Bei gebrauchten Mietwohnungen liegt Salzburg mit mehr als 800 Euro bei jeder zweiten Wohnung im Spitzenfeld, während in Kärnten mehr als 60 Prozent der gebrauchten Wohnungen unter 600 Euro kosten. Lediglich im Burgenland sind Mieten ähnlich günstig.

„Der gemeinnützige Wohnbau ist die wichtigste Preisbremse am Mietwohnungsmarkt“, betont Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Mit dem Mietensenkungsprogramm hat die Landesregierung die Finanzierungsmieten im urbanen Umfeld auf durchschnittlich 2,70 Euro pro Quadratmeter und im ländlichen Raum sogar auf 2,55 Euro pro Quadratmeter gesenkt. Kärntenweit wurden bereits in 7.000 Wohnungen die Mieten gesenkt – von Wolfsberg bis Spittal, von Afritz bis Zell. „Wir werden unser Mietensenkungsprogramm konsequent fortführen und damit in den kommenden Jahren tausende weitere Mieterinnen und Mieter entlasten“, so Schaunig.

Erreicht wurde die Mietensenkung einerseits durch das Angebot des Landes an die gemeinnützigen Bauvereinigungen, ihre Wohnbaudarlehen vorzeitig begünstigt zurückzuzahlen bzw. die Laufzeit der Darlehen zu verlängern, und andererseits durch den Einsatz von Eigenmitteln von Seiten der Bauvereinigungen.

Allerdings ist das Mieten-Niveau im privaten Sektor laut einer Erhebung der Arbeiterkammer um zwölf Prozent höher als im gemeinnützigen Bereich. „Hier ist der Gesetzgeber im Bund gefragt, denn Mietpreisobergrenzen sind Bundesmaterie. Ich appelliere an die Bundesregierung, für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Mietrechts zu sorgen und eine wirksame Mietzinsobergrenze einzuziehen, die auch tatsächlich bei den Mietern ankommt“, so Schaunig. „Dafür müsste lediglich im Mietrechtsgesetz der §1 abgeändert und das Gesetz im vollen Umfang für alle Mietwohnungen anwendbar werden“, so Schaunig. Die Mietzinsbestimmungen seien zudem so zu gestalten, dass nicht durch Zuschläge die Obergrenzen wieder aufgeweicht werden können.




Quelle: Land Kärnten



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