Verfassungsgerichtshof hebt Salzburger Bettelverbot auf

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Symbolbild: Stadt Salzburg
09 Jul 14:00 2017 von Redaktion Wien Print This Article

Der Verfassungsgerichtshof hat das sektorale Salzburger Bettelverbot als „gesetzwidrig“ aufgehoben. Das Erkenntnis V 27/2017-14 vom 28. Juni 2017 ist der Stadt Salzburg am Dienstag, 4. Juli, zugegangen. Bürgermeister Heinz Schaden und Vizebürgermeister Harald Preuner zeigten sich überrascht: „Wir werden sehr schnell prüfen, wie wir das rechtlich sanieren können. Die Missstände, die wir hatten, dürfen nicht erneut aufleben“, betonen beide.

Der Verfassungsgerichtshof teilte in seinem Erkenntnis unter anderem mit, dass das sektorale Bettelverbot zeitlich und räumlich zu weitläufig sei. Keine Probleme sieht er bei den Märkten, Friedhöfen, beim Rupertikirtag und Christkindlmarkt. Diesbezüglich ist das Bettelverbot rechtskonform.

Er weist darüber hinaus darauf hin, „dass auch ‚still‘ bettelnde Personen den dichten Fußgängerverkehr in beengten Örtlichkeiten zum Stocken bringen (könnten), sodass es zur Vermeidung eines drohenden Missstandes erlaubt sein könnte, zur Ermöglichung der Nutzung dieser Straßenzüge – allenfalls neben anderen Maßnahmen –ein zeitlich (auf neuralgische Punkte) örtlich beschränktes Verbot auch des ‚stillen Bettelns‘ zu erlassen.“


Quelle: Stadt Salzburg



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