Tirol: Unterstützung und Betreuung in zentralen Lebensbereichen

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Im Bild von li.: StRin Sandra Frauenberger (Wien), LRin Christine Baur (Tirol), Katharina Wiesflecker (Vorarlberg), LRin Barbara Schwarz (Niederösterreich), Sozialminister Alois Stöger, LHStvin Beate Prettner (Kärnten), LR Maurice Androsch (Niederösterreich), LRin Birgit Gerstorfer (Oberösterreich), LRin Doris Kampus (Steiermark) und LR Thomas Bernhard (Vorarlberg)
Foto: © NLK Reinberger
04 Jun 12:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LandessozialreferentInnen tagen in Niederösterreich

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz sowie Schulassistenz und Schulsozialarbeit an Bundesschulen: Die Anträge Tirols bei der LandessozialreferentInnenkonferenz thematisierten Unterstützung und Betreuung in zentralen Lebensbereichen.

„Tirol macht es vor: Das Pilotprojekt ‚Persönliches Budget‘ ermöglicht mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen, was einer wichtigen Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Anstelle von Sachleistungen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Pilotprojekts eine Direktzahlung, um damit über ihre Unterstützungsleistung selbstbestimmt verfügen zu können“, erläutert Sozialreferentin Christine Baur. Dadurch können Frauen und Männer mit Behinderung ihre Unterstützung individueller und gezielter gestalten, z.B. durch mehr Flexibilität oder durch die Entlastung von Angehörigen. Neben der Persönlichen Assistenz im Privatbereich, welche in die Zuständigkeit der Länder fällt, nehmen Menschen mit Behinderung in vielen Fällen auch zusätzlich die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch. Diese wird vom Bund gezahlt, alledings können Menschen mit Behinderungen nicht über ein Persönliches Budget verfügen. „Die Praxis zeigt, dass vielfach die Assistentinnen und Assistenten sowohl Aufgaben im Privatbereich als auch am Arbeitsplatz übernehmen, da sonst keine Tagesplanung möglich ist“, weiß LRin Baur. Aus diesem Grund ersucht sie Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, eine Lösung zu finden, damit auch bei der Assistenz am Arbeitsplatz die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen in Form eines Persönlichen Budgets ermöglicht wird.

Schulbesuch ohne Barrieren

Auch die Schulassistenz ermöglicht den SchülerInnen mit Behinderung Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung: Die nicht-pädagogischen SchulassistentInnen sind eine Unterstützung für jene Tätigkeiten in der Schule, die SchülerInnen aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst durchführen können. „Für Schulassistenz an Bundesschulen wie Gymnasien sind die Länder nicht zuständig und haben auch keine Handhabe. Immer wieder gelangen jedoch Fälle zu uns, bei denen es mit der Organisation bzw. Bezahlung von Schulassistentinnen und -assistenten Probleme gibt“, zeigt LRin Baur auf. Gleichzeitig wird eine Persönliche Assistenz nur gewährt, wenn ein/e SchülerIn die Pflegestufe 5, 6 oder 7 hat bzw. körperlich behindert ist. „Unter diese Voraussetzungen fallen aber beispielsweise nicht Kinder und Jugendliche mit einer Autismusspektrumsstörung. Doch auch sie benötigen oft eine Assistenz oder Stützkraft, um eine normale Schule besuchen zu können“, macht LRin Baur deutlich und erhofft sich daher von Bundesministerin für Bildung Sonja Hammerschmid, dass gemeinsam mit den Ländern Abläufe und Zuständigkeiten geklärt werden und eine rasche Organisation von Schulassistenz im Einzelfall zu gewährleistet wird. Auch solle allen SchülerInnen unabhängig von der Pflegestufe ein Schulbesuch ohne Diskriminierung ermöglicht werden.

Finanzielle Mittel für Schulsozialarbeit

„Schulsozialarbeit ist eine Erfolgsgeschichte. Sie stellt eine Drehscheibe zwischen Schülerinnen und Schülern, dem Lehrpersonal und den Erziehungsberechtigten dar. Dank eines sehr niederschwelligen Zuganges ist die Hemmschwelle für die Betroffenen niedrig, sich an die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu wenden“, betont LRin Baur und verweist auf die positiven Erfahrungen seit der Einführung der Schulsozialarbeit an Tiroler Schulen im Jahr 2008. Grundsätzlich unterstützt auch der Bund den Auf- und Ausbau der Schulsozialarbeit seit kurzem auch finanziell, jedoch sind die Gelder befristet und auch Förderungen durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) sind nicht auf Dauer ausgelegt. „Wenn nicht eine Bundesschule selbst eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter anstellt, wie es in der Tiroler HTLInn in Innsbruck der Fall ist, dann kann diese wichtige Funktion innerhalb des Schulbetriebes nicht sichergestellt werden“, so LRin Baur. Aus diesem Grund werden die Ministerinnen für Bildung Sonja Hammerschmid bzw. für Familie und Jugend Sophie Karmasin ersucht, finanzielle Mittel für die Schulsozialarbeit an Bundesschulen unbefristet zur Verfügung zu stellen.


Quelle: Land Tirol



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