Tirol: Transparenz bei Förderungen der Landesgedächtnisstiftung

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Foto: Tiroler Landtag
16 Mai 19:06 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Kuratoriumsvorsitzender LTP Herwig van Staa stellt klar, dass Fördergelder bereits öffentlich einsehbar sind

Rund um die Diskussion zum Prüfbericht des Rechnungshofes über die Landesgedächtnisstiftung äußert sich heute der Vorsitzende des Kuratoriums LTP Herwig van Staa: „Ich bin seit dem Jahr 1994 mit Ausnahme der Jahre 2004 bis 2006 Mitglied des Kuratoriums der Landesgedächtnisstiftung, seit dem Juli 2006 habe ich die Funktion des Vorsitzenden inne. Alle Leistungen der Landesgedächtnisstiftung werden in den alljährlich erscheinenden Kulturberichten dargestellt, und zwar genau untergliedert nach Stipendien, Studentenheim- und Schülerheimförderungen sowie nach den Förderungen im Kulturbereich“. Die Kulturberichte finden sich auf der Homepage der Kulturabteilung des Landes Tirol und sind für jedermann einsehbar.

Tiroler Fördertransparenzgesetz

„Außerdem wird nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz, auf das auch die Landesgedächtnisstiftung Anwendung findet, jede von der Landesgedächtnisstiftung gewährte Förderung über einem Betrag von € 2.000,- veröffentlicht, wobei sowohl das geförderte Objekt als auch der Empfängername genannt werden. Spätestens am 15. November eines jeden Jahres ist dem Tiroler Landtag eine diesbezügliche Liste aller im Vorjahr ausbezahlten Landesförderungen zu übermitteln und im Internet zu veröffentlichen“, betont van Staa.

„Daneben gibt es von mir unmittelbar nach jeder Sitzung des Kuratoriums eine Medienaussendung, in der ich über die neu geförderten Objekte und die Förderhöhe aus erster Hand informiere“, so van Staa. „Als weitere Maßnahme möchte ich schließlich noch die Hinweistafeln erwähnen, die sich auf jedem von der Gedächtnisstiftung geförderten Objekt befinden und die ersichtlich machen, dass hier Gelder der Stiftung in die Renovierungs- bzw. Erhaltungsarbeiten geflossen sind“.

Kofinanzierungsmodell

Zur immer wieder behaupteten Doppelgleisigkeit von Fördermaßnahmen durch die Kulturabteilung und die Landesgedächtnisstiftung stellt van Staa richtig, dass es sich hier um ein Kofinanzierungsmodell zwischen Land Tirol, Landesgedächtnisstiftung, jeweils betroffener Gemeinde, wo sich das zu fördernde Objekt befindet, Bundesdenkmalamt und Religionsgemeinschaft (Katholische Kirche, Evangelische Kirch, Israelitische Kultusgemeinde) handelt, in das eine breite Basis an Kulturträgern mit eingebunden ist. „Alle Beschlüsse des Kuratoriums, die bisher übrigens nahezu ausnahmslos einstimmig gefasst wurden, entsprechen selbstverständlich dem gesetzlichen Auftrag und stimmen mit den Statuten der Gedächtnisstiftung überein“, so Präsident van Staa.



Quelle: Land Tirol



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