Auf Antrag von Wohnbaulandesrat Johannes Tratter und mit der Zielsetzung, Wohnen in Tirol für viele Menschen ein Stück leistbarer zu machen, beschloss die Tiroler Landesregierung diese Woche neue Richtlinien für die Wohnbauförderung. „Sie treten mit 1. Oktober in Kraft und bringen zahlreiche Verbesserungen: Für Wohnen in verdichteter Bauweise sowie für Eigenheime gibt es höhere Förderungen. Zudem wird ein Fixzinssatz für Bankkredite im geförderten Wohnbau ermöglicht“, informiert LR Tratter. „Auch das energiesparende Bauen wird durch die neuen Richtlinien besser gefördert. Damit können die Energieeffizienz gesteigert und Treibhausgasemissionen verringert werden.“ Erleichterter Zugang zur Förderung Die neuen Förderungsbestimmungen sehen einen leichteren Zugang zur Förderung vor. Künftig werden zwei Wege zur Förderung führen. Entweder errichtet man ein sehr gut gedämmtes Haus oder wählt (bei guter Dämmung) eine ökologische Haustechnik (z.B. Solar, Photovoltaik). Mit dieser Änderung wird den Erfordernissen in der Praxis besser entsprochen. Sanierungsoffensive bis 31. Dezember 2018 verlängert Auch die seit 2013 laufende einkommensunabhängige Sanierungsoffensive wird um ein weiteres Jahr, also bis 31. Dezember 2018, verlängert. „Umfassende und professionell durchgeführte Sanierungen bringen nachweislich einen Mehrfachnutzen durch verringerte Schadstoff-Emissionen, höheren Wohnkomfort und – auf lange Sicht – Einsparungen bei den persönlichen Heizkosten. Auch der Tiroler Arbeitsmarkt erfährt durch Aufträge an das regionale Bau- und Baunebengewerbe einen spürbaren Aufschwung“, fasst LR Tratter die Pluspunkte der beliebten Aktion zusammen. Erhöhung der Förderung für verdichtete Bauweise Förderbeispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern erwirbt eine Eigentumswohnung (Durchschnittlicher Grundverbrauch: 200 m²). Der Wohnbauförderungskredit für eine Wohnfläche von 110 m² beträgt 115.500 Euro, bisher waren es lediglich 112.200 Euro. Die Familie profitiert durch die Erhöhung der Förderung somit von einem Plus von 3.300 Euro. Erhöhung der Förderung (bis zu 30 Euro / m² Nutzfläche) Ø Grundverbrauch ? 200 m² Förderung neu 1.050 Euro ( 30 Euro) Förderung bisher 1.020 Euro Ø Grundverbrauch > 200 bis 250 m² Förderung neu 950 Euro ( 30 Euro) Förderung bisher 920 Euro Ø Grundverbrauch > 250 bis 300 m² Förderung neu 830 Euro ( 20 Euro) Förderung bisher 810 Euro Ø Grundverbrauch > 300 bis 350 m² Förderung neu 730 Euro ( 20 Euro) Förderung bisher 710 Euro Ø Grundverbrauch > 350 bis 400 m² Förderung neu 620 Euro ( 20 Euro) Förderung bisher 600 Euro Verbesserte Förderung für energiesparendes Bauen - Erhöhung der Zusatzförderung beim Eigenheim um 20 Prozent
- Erhöhte Förderung für erneuerbare Energieträger: maximaler Zuschuss neu: 3.960 Euro (bisher: 2.200 Euro)
- Vermeidung sommerlicher Überwärmung als zusätzliche Förderungsmaßnahme
- Höhere Förderung für Planungs- und Ausführungsqualität
- Verbesserte Förderung für umfassende Sanierung in Ökostufe 2 - maximaler Zuschuss neu: 17.600 Euro (bisher: 15.950 Euro)
Förderbeispiel - Passivhaus Einfamilienhaus mit 130 m²; vier Personen; Heizwärmebedarf = 22 kWh/m²a; Luft/Wasser-WP Komfortlüftung; Außenraffstore; Luftdichtheitstest; klimaaktiv-Gold Deklaration Kredit 38.000 Euro ( 1.000 Euro) oder Scheck 13.300 Euro ( 350 Euro) zuzüglich Zuschuss in der Höhe von 21.120 Euro ( 4.620 Euro) - verbesserter Energieeffizienz 9.240 Euro
- Wärmepumpe 3.960 Euro
- Komfortlüftung 3.960 Euro
- Maßnahme sommerl. Überwärmung 1.320 Euro
- Luftdichtheitstest 1.320 Euro
- klimaaktiv Deklaration 1.320 Euro
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