Tirol - Landeshauptmann Platter: „Kinderbetreuung wird ausgeweitet“

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Tirol
06 Jun 12:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Neu kommen Betriebstageseltern

Auf Antrag von Landeshauptmann Günther Platter und Landesrätin Beate Palfrader hat die Tiroler Landesregierung neue Richtlinien zur Familienförderung 2017-2022 und zur Tagesbetreuung für Tageseltern 2017-2022 sowie auf Antrag von Landesrätin Beate Palfrader zur bedarfsorientierten Mittagsbetreuung beschlossen. Neu kommen sollen „Betriebstageseltern“. Für die Förderung der Tagesbetreuung für Tageseltern sind jährlich knapp 2,7 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2017 stehen im Rahmen der 15a-Vereinbarung weitere 500.000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2016/17 werden 747 Kinder bei 192 Tageseltern betreut und 23 Betriebskindergärten mit knapp 500 Kindern geführt.

„Wir wollen die Eltern beim Betreuungsaufwand bestmöglich unterstützen und familienunterstützende Angebote mittragen und fördern. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine zentrale Prämisse, die wir dabei verfolgen. Die Tagesbetreuung durch Tageseltern ist eine wichtige Ergänzung zum bestehenden institutionellen Betreuungsangebot. Mit den Betriebstageseltern stärken wir zusätzlich das flexible Kinderbetreuungsangebot für Kinder unter 14 Jahren und setzen wiederum ein klares Signal als familienfreundlichstes Bundesland“, erklärte Landeshauptmann Günther Platter zum neuen Angebot.

Über 100 Millionen Euro Familienförderung jährlich

Das Land Tirol investiert jährlich über 100 Millionen Euro in die Familienförderung und Kinderbetreuung. Für das heurige Jahr stehen für die Kinderbetreuung 82 Millionen Euro zur Verfügung. „Für das Jahr 2018 haben wir diese Förderung auf 86 Millionen Euro angehoben. Ebenso investieren wir auch in die Personalkosten und haben heuer dafür 62,85 Millionen Euro veranschlagt. Im kommenden Jahr erhöhen wir diesen Posten auf 66,85 Millionen Euro“, bekannte sich der Landeshauptmann einmal mehr zur Unterstützung der Familien als wesentliche Säule in unserer Gesellschaft.

Ziele der Förderung der Tagesbetreuung sind die Erleichterung eines Wiedereinstiegs in den Beruf für Eltern durch ein flexibles Betreuungsangebot, die Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten als Tagesmutter/-vater oder eben jetzt auch als Betriebstagesmutter/-vater und die Gewährleistung eines flächendeckenden, familienunterstützenden Angebots an Betreuungsplätzen“, betonte Landesrätin Beate Palfrader.

56 neue Betreuungseinrichtungen

Derzeit gibt es in Tirol 805 Kinderbetreuungseinrichtungen, davon 472 Kindergärten und 249 Kinderkrippen sowie 84 Horte, die von insgesamt 36.250 Kindern besucht werden. „Seit dem Jahr 2013 haben wir 56 neue Betreuungseinrichtungen geschaffen und es werden über 4.100 Kinder mehr betreut“, berichtete die Familienlandesrätin.

Neue Landtagswahlordnung bringt Verbesserungen im Sinne der Demokratie

Auf Antrag von Landeshauptmann Günther Platter hat heute die Tiroler Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Wahl des Tiroler Landtags beschlossen. Wesentliche Ziele der Novelle sind Anpassungen an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und Verbesserungen aufgrund der Erfahrungen und im Sinne der Demokratie. Diese Regierungsvorlage wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt.

„Nach den Problemen bei vergangenen Wahlen und den Wahlanfechtungen haben wir die Tiroler Landtagswahlordnung der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angepasst. Im Mittelpunkt steht die Vereinheitlichung wesentlicher Elemente von Landtags-, Gemeinderats- und Innsbrucker Wahlordnung. Wesentlich dabei: Am Wahltag liegt ein Ergebnis der Briefwahlstimmen vor“, betonte der Landeshauptmann.

Mehr Geld für Gemeinden und Stadt sowie BeisitzerInnen

Der Wahlkalender selber wurde gestreckt. Damit verbunden sind frühere und längere Beantragung der Wahlkarten, aber auch längere Abgabemöglichkeit persönlich bis 14 Uhr am Freitag vor dem Wahltag. „Wir schauen aber auch auf die Gemeinden und die Stadt sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wahlen, weil sie ein großer Aufwand sind“, erklärte Landeshauptmann Platter die Erhöhung des Kostenbeitrags für Gemeinden zur Durchführung der Wahlen von 50 Cent auf einen Euro pro Wahlberechtigten und damit verbundene Verwaltungsvereinfachungen wie keine Ansuchen für den Kostenersatz, sondern Überweisung von Amts wegen. Erhöht wird auch die Vergütung für die BeisitzerInnen von 15 auf 30 Euro.

Mitumfasst von diesem Regierungsbeschluss sind neben der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 noch ein Gesetz über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, die Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, die Tiroler Gemeindeordnung 2001 und die Innsbrucker Wahlordnung 2011.

Neuer Vertrag des Landes Tirol mit der Landwirtschaftskammer Tirol

Auf Antrag von Landeshauptmann Günther Platter und LHStv Josef Geisler wurde ein neuer Vertrag zwischen dem Land Tirol und der Landwirtschaftskammer Tirol beschlossen. Das Land Tirol trägt den Personal- und Sachaufwand für jährlich höchstens 93.000 produktive Fachstunden für die Landwirtschaftskammer Tirol sowie für jährlich höchstens 2.000 produktive Fachstunden der Landarbeiterkammer Tirol. Für diesen Regierungsbeschluss ist noch die Zustimmung des Tiroler Landtags einzuholen.

„Die Landwirtschaftskammer Tirol erfüllt schon seit Jahrzehnten erfolgreich Aufgaben, die ihr vom Land Tirol zur Besorgung übertragen wurden. Mit dem neuen Vertrag setzen wir vollständig Empfehlungen des Landesrechnungshofs um. Die Tiroler Landesregierung bekennt sich zur Verantwortung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum“, erklärte Landeshauptmann Günther Platter.

Zukunft Aus-/Weiterbildung und Beratung

„Mit dem vorliegenden Vertrag bieten wir der Land- und Forstwirtschaft wie bisher im Wege der Landwirtschaftskammer ein Beratungs- und Dienstleistungspaket an, das dazu beiträgt, dass die Berglandwirtschaft zukunftsfähig bleibt und damit ihre tragende Rolle im ländlichen Raum erfüllen kann. Weiterbildung, Beratung und Schulung sind die Schlüsselelemente für die Bewältigung der Zukunft“, erklärte LHStv Josef Geisler.

Mit der Umstellung des Abgeltungssystems von bezahlten Planstellen zu dokumentierten Leistungsstunden werde ein transparentes Vertragsverhältnis geschaffen. „Die vertraglich festgelegten Regeln werden jährlich im Rahmen eines Monitorings überprüft“, stellte der Agrarreferent weiters fest. Der Vertrag wird auf einen Zeitraum von fünf Jahren inklusive Verlängerungsoption abgeschlossen.

Keine Vergnügungssteuer, dafür höhere Steuer für Spielautomaten

Auf Antrag von LR Johannes Tratter hat die Tiroler Landesregierung einen Entwurf über ein neues Gesetz zur Vergnügungssteuer in Tirol beschlossen. Die Regierungsvorlage wird dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt. Ziel ist die Abschaffung der „klassischen“ Vergnügungssteuer und die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Automaten.

„Mit der Abschaffung der Vergnügungssteuer bieten wir den Gemeinden gerade im sportlichen und künstlerischen Bereich eine Erhöhung der Attraktivität als Veranstaltungsort. Diese tourismuspolitische Maßnahme verringert auch den Verwaltungsaufwand, da in den vergangenen Jahren der Aufwand zur Einhebung dieser Steuer im Vergleich zu ihrem Ertrag in keinem Verhältnis mehr gestanden ist“, erklärte Gemeindereferent LR Johannes Tratter. Im Gegenzug wird die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten erhöht, was einer gesellschaftspolitischen Maßnahme gleichkommt.

Kurzmeldung aus der Regierungssitzung

Änderung des Tiroler Flurverfassungsgesetzes 1996: Auf Antrag von LHStv Josef Geisler beschloss die Tiroler Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Tiroler Flurverfassungsgesetzes 1996. Die Regierungsvorlage wird zur weiteren Behandlung dem Tiroler Landtag vorgelegt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Herbst des vergangenen Jahres das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz, das die aus Gemeindegut entstandenen Agrargemeinschaften regelt, in zwei von drei wesentlichen Punkten bestätigt. Aufgehoben wurde die so genannte Stichtagsregelung.

Die Tiroler Landesregierung hat die Stichtagsregelung, die festlegt, ab welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit allfällige geldwerte Ausschüttungen in Gemeindeguts-Agrargemeinschaften den Gemeinden zustehen, nunmehr neu geregelt und den Stichtag mit 31.12.1997 festgesetzt. „Damit ist gewährleistet, dass die Stichtagsregelung jedenfalls hält“, argumentiert Agrarreferent LHStv Josef Geisler. „Hinsichtlich der Teilwälder haben wir im landeskulturellen Interesse eine Regelung für eine zeitgemäße Bewirtschaftung verankert.“




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