Tirol: LRin Zoller-Frischauf: „Novelle als wichtige Liberalisierung im Gewerberecht“

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Foto: © Land Tirol
23 Mai 20:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gewerbeordnungsnovelle 2017 ganzheitlich in Kraft

Der letzte Teil der Gewerbeordnungsnovelle 2017 ist in Kraft: Mit 1. Mai 2018 erhielt der finale Abschnitt der im Juli des Vorjahres beschlossenen Gesetzesänderung rechtmäßige Gültigkeit. Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf: „Die Novelle bringt eine wichtige Liberalisierung des Gewerberechts. Bisherige bürokratische Hindernisse wurden abgebaut und die Unternehmerinnen und Unternehmer entlastet. Als Wirtschaftslandesrätin freue ich mich über die Erleichterungen im Gewerbeordnungsrecht zum Wohle der Tiroler Wirtschaftstreibenden“. Ein Dank gelte dabei auch Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck für die Unterstützung und Begleitung der Reformen.

Gebührenbefreiung bringt wichtige Entlastung

Besonders hervorzuheben ist die Neueinführung einer umfassenden Gebührenbefreiung. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer werden von sämtlichen Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben in Verfahren nach der Gewerbeordnung von 1994 befreit“, informiert Landesrätin Zoller-Frischauf. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vereinfachung des Zugangs zu gewerblichen Berufen. „Neu ist, dass zwei reglementierte Gewerbe und neunzehn Teilgewerbe den sogenannten freien Gewerben zugeordnet wurden. Diese können jetzt ohne Befähigungsnachweis angemeldet werden. Es handelt sich dabei um eine zeitgemäße Neuerung, die den Lizenzprozess vereinfacht“, zeigt sich Landesrätin Zoller-Frischauf erfreut über die Reformen bei den gewerblichen Berufen.

GISA – öffentliche Abfragemöglichkeit des Gewerberegisters

Zudem wird die Abfrage des Gewerberegisters mit dem GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) vereinfacht. Auf der digitalen Plattform sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten sämtlicher Gewerbebetriebe mit Niederlassung in Österreich enthalten. Landesrätin Zoller-Frischauf weiß um die Bedeutung dieser Neuerung: „Wir führen damit das Gewerberecht in das digitale Zeitalter – ein notwendiger und wichtiger Schritt. Interessenten können sich im GISA unkompliziert und schnell gewerbliche Unternehmensinformationen beschaffen.“

Digitale Gewerbelizenz

Die Neueinführung einer Gewerbelizenz ist ein weiteres Novum, das große Erleichterungen für InhaberInnen von mehreren Gewerbeberechtigungen mit sich bringt. Mit 1. Mai 2018 steht die Gewerbelizenz auch digital zur Verfügung. Sie enthält sämtliche aufrechte Gewerbeberechtigungen einer Person.

Die GISA-Abfrage ist kostenlos und erfordert keine Registrierung. Die Suchfunktion und die Informationsauszüge stehen in deutscher und englischer Sprache unter dem Link https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/gewerberecht/gewerbeonline/ zur Verfügung. Die digitale Gewerbelizenz kann als amtssigniertes Dokument – in deutscher oder englischer Sprache – über die normale GISA-Suche bezogen werden.




Quelle: Land Tirol



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