Tirol - Felssturz in Vals: Evakuierung eines Hauses aufgehoben

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Tirol
03 Jän 16:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Circa 10.000 Kubikmeter weiterhin abbruchgefährdet

Heute, Mittwoch, wurde nach der Sitzung des Krisenstabs in Vals beschlossen, dass eines der derzeit drei evakuierten Häuser, nämlich jenes das vom Gefahrenbereich am weitesten entfernt ist, wieder bezogen werden kann. Die beiden übrigen Häuser bleiben auf unbestimmte Zeit evakuiert, betroffen sind davon vier Personen. „Es ist derzeit auch mit größeren Felsabbrüchen zu rechnen: Etwa 10.000 Kubikmeter sind direkt absturzgefährdet“, erklärt Landesgeologe Gunther Heißel. Bis auf Planerisches seien keine Maßnahmen möglich, die Straße könne weiterhin nicht geräumt werden.

Geländemodell für langfristige Planungen und Maßnahmen

Landeshauptmann Günther Platter betont, dass momentan weitere Überlegungen für eine noch bessere Überwachung des labilen Hanges getätigt werden: „Kommende Woche wird es dazu Gespräche geben – wir wollen die Lage bestmöglich im Auge behalten und die größtmögliche Sicherheit schaffen. Die Umleitungsstrecken für die Valserinnen und Valser funktionieren soweit gut, die Veränderung der Schneelage und der damit einhergehenden Lawinensituation, welche die Umfahrungen gefährden könnten, werden genauestens beobachtet. Alle bisherigen Schätzungen der Landesgeologen haben sich mit jenen des durchgeführten Laserscannings gedeckt – hier wird sehr gute Arbeit geleistet“, hebt Landeshauptmann Platter hervor.

Das mithilfe des Laserscanners erarbeitete Geländemodell sei bereits fertig und soll in absehbarer Zeit für eine weitere langfristige Planung zur Verfügung stehen. Der Fokus liegt dabei auf einer möglichen Berechnung von weiteren Felsstürzen und eventuellen Lawinenabgängen sowie auf einer Planbarkeit der Wiederherstellung der Straße. Weitere Erkenntnisse sind laut Heißel im Laufe der nächsten Woche zu erwarten: „Ein weiterer Erkundungsflug ist derzeit nicht fixiert. Bei Bedarf kann jederzeit geflogen werden, sofern es die äußeren Bedingungen zulassen.“




Quelle: Land Tirol



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