Tirol: Ausübung des Wahlrechts: Landtagswahl am 25. Februar 2018

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Tirol
09 Feb 20:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neben der Parteistimme sind zwei Vorzugsstimmen möglich

Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme in ihrem Wahllokal abgegeben: So erfolgt die Ausübung des Wahlrechtes im Wahllokal. Welches Wahllokal zuständig ist und wann es am Wahltag geöffnet hat (Wahlzeit), erfährt man bei der jeweiligen Gemeinde und ab 16. Februar 2018 auf der Internetseite des Landes Tirol. Viele Tiroler Gemeinden informieren die Wahlberechtigten außerdem durch Anschläge an öffentlich zugänglichen Stellen der jeweiligen Wohnhäuser oder durch Übermittlung einer „amtlichen Wahlinformation“.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

Am Wahltag können Wahlberechtigte während der Wahlzeit ihres Wahllokals ihre Stimme abgeben. Dazu weisen sie sich vor der Wahlbehörde mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) aus. Wer eine „amtliche Wahlinformation“ erhalten hat, kann diese zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis mitbringen, um der Wahlbehörde die Arbeit zu erleichtern. Nachdem der Wahlberechtigte in den Verzeichnissen erfasst wurde, werden die Wahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel und blaues Wahlkuvert) ausgehändigt: Damit begibt man sich in die Wahlzelle und gibt die Stimme ab.

Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels

Eine gültige Stimme gibt man durch Anbringen eines Kreuzes oder sonstigen eindeutigen Zeichens in dem für die jeweilige Partei vorgesehenen Kreis ab.

Will man zusätzlich Vorzugsstimmen für bestimmte KandidatInnen der gewählten Partei vergeben, so geschieht dies zunächst durch Ankreuzen des/r jeweiligen Kandidaten/in der Wahlkreisliste. Diese KandidatInnen sind namentlich unterhalb der gewählten Partei angeführt. Will man darüber hinaus noch eine Vorzugsstimme für eine/n Kandidatin/en der Landesliste der gewählten Partei vergeben, so trägt man diesen Namen in der dafür vorgesehenen freien Spalte unterhalb der gewählten Partei ein. Die dafür zur Wahl stehenden KandidatInnen der Landeswahlvorschläge sind auf einem in der Wahlzelle und im Wahllokal ausgehängten Plakat abgedruckt.

ACHTUNG: Man kann zusätzlich zur Parteistimme Vorzugsstimmen nur für je eine/n Kandidatin/en der Wahlkreisliste und der Landesliste vergeben. Ein „Stimmensplitting“, also die Wahl einer Partei und die Wahl von VorzugsstimmenkandidatInnen einer anderen Partei, ist aber ebenso wenig möglich wie die Vergabe mehrerer Vorzugsstimmen auf gleicher Ebene!

Abgabe der Stimme

Hat man den amtlichen Stimmzettel fertig ausgefüllt, so legt man diesen in das blaue Wahlkuvert. Danach verlässt man die Wahlzelle und wirft das Wahlkuvert entweder selbst in die Wahlurne oder übergibt es zu diesem Zweck dem/r WahlleiterIn. Anschließend verlässt man das Wahllokal.

Wahl mittels Wahlkarte

WählerInnen, die rechtzeitig eine Wahlkarte beantragt haben, können mit dieser wählen. Die dazu notwendigen Wahlunterlagen (Wahlkarte, Wahlkuvert, amtlicher Stimmzettel) haben sie gemeinsam mit einer Kundmachung der VorzugsstimmenkandidatInnen der Landeslisten von der Gemeinde erhalten.

Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels und Verschließen der Wahlkarte

Zuerst füllt man den amtlichen Stimmzettel wie oben beschrieben persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Dann legt man den amtlichen Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert, welches man anschließend in die weiße Wahlkarte legt. Danach verschließt man die Wahlkarte. Zum Schluss unterschreibt man die eidesstattliche Erklärung auf der Außenseite der Wahlkarte.

ACHTUNG: Unverschlossene oder nicht unterschriebene Wahlkarten dürfen nicht ausgewertet werden!

Rücksendung der Wahlkarte

Die verschlossene Wahlkarte kann auf verschiedene Weise retourniert werden: Man kann Wahlkarten postalisch an die Gemeinde übermitteln. Dazu wirft man die Wahlkarte einfach in einen Briefkasten oder gibt sie bei der Post oder einem Postpartner ab. Dabei ist darauf zu achten, dass die Wahlkarte spätestens am Freitag, 23. Februar 2018, bei der Gemeinde einlangt. Somit sollten Wahlkarten im Inland spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag, das ist der 21. Februar 2018, und im Ausland entsprechend früher aufgegeben werden.

Abgabe bei Gemeinde oder im eigenen Wahllokal

Man kann Wahlkarten auch zu den Amtsstunden bei der Gemeinde (persönlich oder durch Boten) abgeben. Dies ist bis Freitag, 23. Februar 2018, 14 Uhr, möglich.

Wahlkarten können auch noch am Wahltag während der Wahlzeit der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der/die WählerIn eingetragen ist, (persönlich oder durch Boten) überbracht werden. Diese Form der Übermittlung ist nur am Wahltag und ausschließlich während der Wahlzeit des betreffenden Wahllokals möglich.

ACHTUNG: Eine Abgabe in anderen Wahllokalen oder in anderen Gemeinden am Wahltag ist nicht möglich!

„Urnenwahl“ mit Wahlkarte

WählerInnen, die eine Wahlkarte beantragt haben, am Wahltag aber doch Gelegenheit haben, ihr Wahllokal aufzusuchen und die ihre Wahlkarte noch nicht unterschrieben haben, können am Wahltag wie andere WählerInnen im Wahllokal wählen. Dazu bringen sie die Wahlkarte und alle Unterlagen ins Wahllokal mit und geben sie der Wahlbehörde. Diese nimmt die notwendigen Eintragungen vor. Dann werden dem/r WählerIn wie allen anderen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen übergeben und man kann in der Wahlzelle die Stimme abgeben.






Quelle: Land Tirol



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