Tirol: Aktuelles aus der Regierungssitzung

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Tirol
20 Dez 05:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Einheitliche Entlohnung für ÄrztInnen und MitarbeiterInnen in Pflegeberufen

Eine einheitliche Entlohnung im Betreuungs- und Pflegebereich, unabhängig vom Dienstort, sowie für ÄrztInnen der Bezirkskrankenhäuser: Diesem Grundsatzbeschluss hat heute die Tiroler Landesregierung zugestimmt. Damit ist Tirol das erste Bundesland, das eine Gehaltsanpassung im Pflegebereich umsetzt.

Bereits Anfang des Jahres hatte sich das Land mit Gemeinden und Fachgewerkschaften sowie der Stadt Innsbruck auf eine einheitliche Entlohnung unabhängig vom Dienstort geeinigt. Die Umsetzung startet im nächsten Jahr. Als Basis für die Angleichung der Gehälter dient das für die tirol kliniken ausverhandelte neue Gehaltspaket. Die Einführungskosten im ersten Jahr betragen 7,5 Millionen Euro, wovon 65 Prozent vom Land Tirol und 35 Prozent von den Gemeinden übernommen werden.

Wertschätzung für den Pflegeberuf

Landeshauptmann Günther Platter stellt klar: „Tausende qualifizierte Frauen und Männer engagieren sich in Tirol tagtäglich für die Gesundheit und Pflege von Menschen. Für die Ärztinnen und Ärzte der Bezirkskrankenhäuser sowie Pflegerinnen und Pfleger bedeutet dieser Schritt mehr Anerkennung sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Öffentlichkeit. Den Ärzte- und Pflegeberufen wird dadurch jene Wertschätzung zuteil, die derart herausfordernde Aufgaben verdienen.“

Damit wird ein klares Signal für motivierte MitarbeiterInnen, die fair und leistungsgerecht bezahlt werden, gesetzt wird, betont Pflegelandesrat Bernhard Tilg gesetzt: „Die einheitliche Entlohnung sichert landesweit Chancengleichheit, unabhängig davon, ob jemand im Spital im Ballungsraum oder im abgelegen Sozialsprengel Pflegearbeit leistet. Die Gehaltsanpassung sichert gleichzeitig die Zukunft der qualitativ hochwertigen Pflege in unseren Sprengeln, Heimen und Krankenhäusern ab.“

Gemeindereferent Johannes Tratter bedankt sich bei den Gemeinden, die neben dem Land Tirol die Mehrkosten für die Gehaltsanpassungen tragen: „Menschen haben auch im Alter das Recht auf ein erfülltes, sicheres und nach Möglichkeit aktives Leben. Wir dürfen Menschen mit Pflegebedarf nicht als eine ‚Kostenstelle‘ sehen. Dabei geraten die persönlichen Bedürfnisse der Gepflegten in den Hintergrund. Ich danke den Tiroler Gemeinden für ihren Beitrag zu einer menschenwürdigen Pflege.“

Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung:

1,8 Millionen Euro für den Naturschutz: Mit Inkrafttreten der Tiroler Verwaltungsreform wurde der Tiroler Naturschutzfonds, der durch die Naturschutzabgabe gespeist wurde, ins reguläre Landesbudget eingegliedert. Die Mittel der Naturschutzabgabe fließen nun zu 60 Prozent in den Klimaschutz, z.B. für die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die restlichen 40 Prozent fließen in Naturschutzprojekte, Ausgleichsmaßnahmen und Forschung. Die Förderungen werden auf Basis von Förderrichtlinien vergeben, die nun auf Antrag von LHStvin Ingrid Felipe neu beschlossen wurden. „Die Richtlinie stellt sicher, dass die Landes-, Bundes- und EU-Mittel möglichst effizient für den Natur- und Klimaschutz eingesetzt und dass Förderansuchen rasch und transparent abgewickelt werden“, erklärt Umweltlandesrätin Felipe. Gleichzeitig beschließt die Tiroler Landesregierung heute die Personalbudgets für die fünf Tiroler Naturparke für die Jahre 2018 bis inklusive 2020. Insgesamt 1,83 Millionen Euro bekommen die fünf Vereine Naturpark Kaunergrat, Naturpark Zillertaler Alpen, Naturpark Ötztaler Alpen, Alpenpark Karwendel und Naturpark Tiroler Lech. Die Finanzierung erfolgt zu 49,4 Prozent aus EU-Mitteln, der Rest aus Landesmitteln.

Landwirtschaftliche Vorsorgeflächen: Das Raumordnungsprogramm des Planungsverbandes Wattens und Umgebung legt fest, dass bestimmte Grundflächen für die Landwirtschaft freigehalten und nicht bebaut werden. Auf Antrag vom zuständigen Landesrat für Raumordnung Johannes Tratter werden nun im Planungsverband rund 760 Hektar als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen deklariert. „Das entspricht einer Größe von rund 1.250 Fußballfeldern, die einerseits einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft und andererseits den Menschen als Erholungsraum zu Verfügung stehen “, betont Raumordnungslandesrat Johannes Tratter. Bei den Regionalprogrammen werden vor allem die Bodenbonität, Flächengröße und Hangneigung bei der Beurteilung berücksichtigt.

Gemeinderatswahl in Innsbruck: Die Tiroler Landesregierung hat heute beschlossen, dass die Wahlen des Gemeinderats und des/der BürgermeisterIn in der Landeshauptstadt Innsbruck am 22. April 2018 stattfinden sollen. Als Stichtag wurde der 23. Jänner 2018 festgelegt.


Quelle: Land Tirol



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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