Tiervermittlung „Neu“: Neues Gesetz im Sinne der Tierschutzvereine anwenden

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Kärnten
10 Jul 20:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LR Darmann: Seriöse Vermittlung von Tieren muss weiter möglich sein

Klagenfurt (LPD). „Das neue Tierschutzgesetz darf nicht dazu führen, dass die vielen Tierschutzvereine daran gehindert werden, ihre wertvolle und aufopfernde Arbeit im Sinne unserer Tiere zu verrichten und herrenlose Tiere an neue Abnehmer zu vermitteln. Daher habe ich die zuständige Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner in einem Schreiben ersucht, eine rasche Lösung zu finden, damit die unzähligen Tierschutzvereine weiter auf den Internetplattformen neue Besitzer für herrenlose Tiere suchen dürfen“, erklärte heute, Dienstag, der Kärntner Tierschutzreferent Landesrat Gernot Darmann zur aktuellen Diskussion über die Tiervermittlung „Neu“.

Auf Ebene des Landes Kärnten wird Darmann beim Vollzug des Gesetzes dafür Sorge tragen, dass die Vereine die Vermittlung von Tieren auf ihrer eigenen Homepage fortsetzen können. „Die Vereine müssen dafür nur um behördliche Registrierung ansuchen. In Absprache mit Landesveterinärdirektor Holger Remer soll diese Registrierung rasch und unbürokratisch durchgeführt werden“, so Darmann.

Die Hindernisse für die nötigen Einschaltungen auf Internet-Plattformen wie willhaben.at oder tieranzeigen.at könne aber nur das Ministerium beiseiteschaffen. „Private Initiative im Sinne der Tiere muss unterstützt werden und darf nicht durch ein missverständlich formuliertes Gesetz behindert werden. Auch die Kärntner Veterinärbehörde hat in Vorgesprächen davor gewarnt, dass die entsprechenden Bestimmungen den Tierschutz konterkarieren“, erklärte Darmann.

In seinem Schreiben an Bundesministerin Rendi-Wagner schlägt Darmann daher vor, dass Tierschutzvereine, die eine behördliche Meldung bzw. Registrierung durch den Amtsveterinär gemäß § 31a Tierschutzgesetz vorweisen können, auch auf Internetplattformen neue Besitzer für herrenlose Tiere suchen dürfen. „Damit ist eine laufende Kontrolle durch den Amtsveterinär gegeben. Als zuständiger Referent für Tierschutz in Kärnten werde ich auch dafür Sorge tragen, dass die Tierschutzombudsfrau in diese Kontrollen eingebunden wird“, so Darmann. Eine zusätzliche Bewilligung nach § 23 Tierschutzgesetz, wie sie derzeit als Auflage vom Ministerium verlangt wird, wäre angesichts dieser Maßnahmen nicht nötig, zumal deren Beibringung für viele kleine Vereine eine unzumutbare und vielfach unmögliche Erschwernis darstellt.

„Illegaler Handel mit Tieren durch anonyme Anbieter im Netz muss unterbunden werden, aber ohne gleichzeitig die wertvolle und allseits geschätzte Arbeit von Tierschutzvereinen, die amtlich bekannt sind, zu behindern“, betonte der Tierschutzreferent.


Quelle: Land Kärnten



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