Tierschutzombudsfrau Persy: Gemischte Bilanz zur Tierschutzgesetz-Novelle

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Wien
03 Apr 18:11 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy zieht bezüglich der gestern im Nationalrat diskutierten Novelle eine gemischte Bilanz: „Während es gelungen ist, die Bedingungen für Hunde in Privathaltung zu verbessern, wurde bei den Bauernhofkatzen die Kastrationspflicht ausgehöhlt. Hier – wie auch bei den Bestimmungen betreffend Ferkelkastration und Anbindehaltung von Rindern - haben sich die Vertreter der Landwirtschaftslobby auf Kosten des Tierschutzes durchgesetzt.“ Auch bezüglich Tierhandel fällt die Bilanz gemischt aus: Der Handel im Internet wurde erfreulicherweise im Sinne der Tiere novelliert, während das aus Tierschutzsicht laut geforderte Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen im Zoofachhandel nicht umgesetzt wurde.

Fortschritt in eigener Sache: Stärkung der Position der Tierschutzombudspersonen

Die aktuelle Novelle des Tierschutzgesetzes bringt auch Neuerungen bei den Tierschutzombudspersonen. Die weisungsfreien Organe haben künftig die Möglichkeit, Tierschutzfälle auch an den Verwaltungsgerichtshof heranzutragen. Weiters wird ihnen generell das Recht eingeräumt, gegen Bescheide nach dem Tierschutzgesetz Rechtsmittel zu erheben. Im Bereich des gerichtlichen Strafrechts, das Fälle besonders schwerer Tierquälerei umfasst, bekommen die Ombudspersonen durch die Novelle erstmals weitreichende Informationsrechte.

Tierschutzombudsfrau Eva Persy dazu: "Die Erweiterung der rechtlichen Befugnisse der Tierschutzombudspersonen ist ein Zeichen für die Wichtigkeit unserer Arbeit und stärkt die Position der Ombudspersonen sowohl in Tierschutzverfahren als auch in den gesetzlich vorgesehenen Gremien." Speziell durch die Möglichkeit, Tierschutzfälle vom Verwaltungsgerichtshof überprüfen lassen zu können, erhofft sich Persy auch eine Verbesserung des Rechtsschutzes für die Tiere.

Unter dem Motto „Wir geben Tieren Recht!“ setzt sich die Tierschutzombudsstelle nicht nur für verbesserte Haltungsbedingungen der Tiere ein. Mit ihrer neu entwickelten "Tier&Recht-Datenbank" forciert sie auch den Wissenstransfer zu richterlichen Entscheidungen im Tierschutz. Die unter www.tieranwalt.at/de/Tier_Recht/Rechtsfaelle.htm frei verfügbare Datenbank dient vorrangig ExpertInnen, soll aber auch TierhalterInnen für die immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen sensibilisieren - und somit letztlich wieder den Tieren zu Gute kommen.

Die Tierschutzombudsstelle vertritt die Interessen des Tierschutzes als weisungsungebundene und unabhängige Einrichtung des Landes Wien. Als Kompetenzstelle für rechtliche Tierschutzbelange, die sich durch ihre Einbindung in alle einschlägigen Verwaltungs(straf)verfahren tagtäglich mit der Anwendung der Tierschutznormen in der Praxis auseinandersetzt.


Quelle: Stadt Wien



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